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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 300 Planung<br />

zwischen verfahrensorientierten und ergebnisorientierten Prüfungshandlungen<br />

(s. <strong>PS</strong> 500 Prüfungsnachweise).<br />

Risiko und Wesentlichkeit (s. <strong>PS</strong> 320 Wesentlichkeit bei der Abschlussprüfung;<br />

<strong>PS</strong> 400 Risikobeurteilung und interne Kontrolle)<br />

� Einschätzung von inhärenten Risiken und Kontrollrisiken sowie Identifizierung<br />

wesentlicher Prüffelder.<br />

� Festlegung von Schwellenbeträgen für die Wesentlichkeit bei der Prüfung.<br />

� Möglichkeit wesentlicher Fehlaussagen sowie deliktischer Handlungen (s. <strong>PS</strong><br />

240 Deliktische Handlungen und Fehler – Verantwortung des Abschlussprüfers)<br />

– unter Beachtung der Erfahrung aus Vorperioden.<br />

� Identifizierung komplexer Bereiche der Rechnungslegung – einschliesslich<br />

solcher, die im Abschluss Schätzungen erfordern (s. <strong>PS</strong> 540 Prüfung von<br />

Schätzungen im Abschluss).<br />

Art, Zeitpunkt und Umfang von Prüfungshandlungen<br />

� Mögliche Änderung von Prüfungsschwerpunkten.<br />

� Einfluss der Informations- und Kommunikationstechnologie auf die Prüfung<br />

(s. <strong>PS</strong> 401 Prüfung im Umfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie).<br />

� Arbeiten der Internen Revision und deren erwartete Auswirkung auf Prüfungshandlungen<br />

des Abschlussprüfers (s. <strong>PS</strong> 610 Interne Revision – Auswirkung<br />

auf die Abschlussprüfung).<br />

Koordination, Anleitung, Überwachung und Durchsicht<br />

� Mitwirkung anderer Prüfer bei der Prüfung von Unternehmensteilen (z.B.<br />

Untergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Sparten) (s. <strong>PS</strong> 600 Verwendung<br />

der Arbeiten eines anderen Wirtschaftsprüfers).<br />

� Mitwirkung von Experten (s. <strong>PS</strong> 620 Verwendung der Arbeiten eines Experten).<br />

� Anzahl Standorte des Unternehmens.<br />

� Bedarf an Mitarbeitern des Abschlussprüfers.<br />

Andere Aspekte<br />

� Mögliche Zweifel an der Annahme der Unternehmensfortführung (s. <strong>PS</strong> 570<br />

Unternehmensfortführung (Going Concern)).<br />

� Umstände, die spezielle Aufmerksamkeit erfordern (z.B. die Existenz nahe<br />

stehender Parteien; s. <strong>PS</strong> 550 Nahe stehende Parteien).<br />

� Auftragsbedingungen und gesetzliche Pflichten (s. <strong>PS</strong> 210 Auftragsbedingungen<br />

des Abschlussprüfers).<br />

� Art und Zeitpunkt der Berichterstattung (s. <strong>PS</strong> 700 Bericht des Abschlussprüfers)<br />

oder anderer Kommunikation mit dem Unternehmen (s. <strong>PS</strong> 260 Kommunikation<br />

über die Abschlussprüfung mit den Verantwortlichen für die Leitung<br />

und Überwachung).<br />

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