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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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"Einstiegshilfe"<br />

<strong>PS</strong> 220 Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung<br />

<strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard:<br />

Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung<br />

(<strong>PS</strong> 220)<br />

Dieser <strong>PS</strong> gibt Anleitungen für die Qualitätssicherung der Prüfungstätigkeit allgemein<br />

und für Arbeiten, die an Mandatsmitarbeiter delegiert werden. Sie müssen<br />

sowohl für das Prüfungsunternehmen als Ganzes als auch für einzelne Prüfungsaufträge<br />

implementiert werden.<br />

Prüfungsunternehmen<br />

Das Prüfungsunternehmen muss Grundsätze und Massnahmen der Qualitätssicherung<br />

umsetzen, so dass alle Prüfungsaufträge in Übereinstimmung mit den<br />

<strong>PS</strong> abgewickelt werden. Da die Umsetzung von verschiedenen Faktoren abhängig<br />

ist, werden die Massnahmen der Prüfungsunternehmen unterschiedlich sein.<br />

Die Qualitätssicherung eines Prüfungsunternehmens beinhaltet gewöhnlich verschiedene<br />

Punkte.<br />

� Beispiele von Mitteln und Massnahmen zur Qualitätssicherung<br />

Einzelne Prüfungsaufträge<br />

Der Mandatsleiter muss jene Massnahmen der Qualitätssicherung umsetzen, die<br />

für den einzelnen Prüfungsauftrag angemessen sind. Dazu gehören insbesondere<br />

die Prüfungsstrategie, das Prüfungsprogramm, die kompetenzgerechte Delegation<br />

von Arbeiten an Mitarbeiter samt Information (z. B. über Branchen- und<br />

Rechnungslegungsbesonderheiten des Unternehmens) Anleitung und Überwachung<br />

und die Zeitplanung.<br />

Mandatsleiter und Mandatsmitarbeiter mit Überwachungsaufgaben nehmen verschiedene<br />

Funktionen wahr.<br />

� Beispiele von Überwachungsaufgaben<br />

� Beispiele von Arbeiten zur Durchsicht und Überprüfung<br />

Prüfungsmitarbeiter, die sonst nicht in den Prüfungsauftrag involviert sind, können<br />

für eine zusätzliche Überprüfung beigezogen werden, insbesondere bei grossen<br />

und komplexen Prüfungsaufträgen.<br />

38<br />

Ziffer<br />

1, 2<br />

4, 5, 7<br />

6<br />

6<br />

8-13<br />

14<br />

14<br />

15, 16<br />

17

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