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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 505 Bestätigungen Dritter<br />

Widerstand der Unternehmensleitung<br />

Ersucht die Unternehmensleitung den Prüfer von einer Bestätigung Dritter abzusehen,<br />

so hat dieser die Situation mit einer professionell kritischen Grundhaltung<br />

zu beurteilen. Sind die Gründe unverständlich, überlegt der Prüfer, ob dies ein<br />

Indiz für eine deliktische Handlung sein könnte; er plant überdies alternative<br />

Prüfungshandlungen, um hinreichende genügende Prüfungsnachweise zu erhalten.<br />

Des Weiteren ist zu erwägen, ob und inwieweit sich aus dieser Beschränkung<br />

des Prüfungsumfangs Auswirkungen bei der Berichterstattung ergeben.<br />

Besonderheiten der Adressaten<br />

Bei der Auswahl der Adressaten berücksichtigt der Prüfer deren Sachkunde, Unabhängigkeit<br />

und Auskunftsbefugnis sowie die Möglichkeit, dass diese Dritten<br />

geneigt sein könnten, eine unkorrekte Antwort zu geben.<br />

Bestätigungsprozess<br />

Der Prüfer muss bei Bestätigungsaktionen den Prozess der Auswahl, der Erstellung<br />

und des Versandes so überwachen, dass die Ergebnisse nicht durch Abfangen<br />

oder Ändern der Anfragen oder Antworten verfälscht werden können. Erhält<br />

er auf positive Anfragen keine Antwort, versucht er üblicherweise mit einer<br />

zweiten Anfrage zu einer Antwort zu kommen. Gelingt dies nicht, nimmt er<br />

alternative Prüfungshandlungen vor wie das Überprüfen von Zahlungen, Korrespondenz<br />

oder anderer Dokumente.<br />

Kommt der Prüfer nach dem Bestätigungsprozess zum Schluss, dass keine hinreichende<br />

und angemessene Prüfungsnachweise vorliegen, muss er zusätzliche<br />

Prüfungshandlungen vornehmen. Der Prüfer zieht bei seiner Beurteilung auch<br />

die Gründe und die Häufigkeit von Abweichungen in den Bestätigungen in Betracht.<br />

Bestätigungen vor dem Abschlussstichtag<br />

Aus praktischen Gründen kann der Prüfer unter Berücksichtigung des inhärenten<br />

Risikos und des Kontrollrisikos entscheiden, die Bestätigungen auf einen Zeitpunkt<br />

vor dem Abschlussstichtag zu legen. Wie bei allen anderen vorgezogenen<br />

Arbeiten zieht der Prüfer in Betracht, ob es für das restliche Geschäftsjahr weiterer<br />

Prüfungsnachweise bedarf.<br />

203<br />

25-27<br />

<strong>PS</strong> 700<br />

28, 29<br />

30-33<br />

34, 35<br />

37

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