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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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PE 800-1 Prüfungen nach Fusionsgesetz<br />

dessen fachliche Qualifikation Voraussetzung für die ordentliche Prüfung ist. Zum<br />

anderen haben KMU, die der eingeschränkten Revision unterliegen, die Möglichkeit auf<br />

die Fusions-, Spaltungs- und Umwandlungsprüfung zu verzichten (vgl. Ziffer 19);<br />

verzichten hingegen nicht alle Gesellschafter auf die Prüfung, so ist anzunehmen, dass<br />

sie gerade die Überprüfung durch eine unabhängige Instanz fordern; die weniger<br />

strengen Unabhängigkeitsvorschriften gemäss Art. 729 OR vermögen in diesem Fall<br />

nicht zu überzeugen.<br />

14 Grundsatz der Unabhängigkeit ist, dass der Revisor nicht seine eigene Arbeit<br />

überprüfen darf. Deshalb fehlt die Unabhängigkeit normalerweise dann, wenn der<br />

beauftragte Revisor bei der Bestimmung des Umtauschverhältnisses (beispielsweise<br />

durch eine Unternehmensbewertung oder Abgabe einer Fairness Opinion) mitgewirkt<br />

hat.<br />

15 Das Gesetz äussert sich nicht zur Frage der Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Tätigkeit<br />

als Revisionsstelle einerseits und Fusions-, Spaltungs- oder Umwandlungsprüfer andererseits.<br />

In der Literatur finden sich kritische Stimmen zu einem Doppelmandat. Die<br />

beiden Funktionen schliessen sich jedoch nicht a priori aus: Bei der Fusions-, Spaltungs-<br />

und Umwandlungsprüfung steht die Prüfung der Bewertungsmethode im Mittelpunkt,<br />

nicht eine Abschlussprüfung. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Doppelmandat<br />

möglich oder ausgeschlossen ist. Durch sachgemässe Massnahmen können<br />

mögliche Interessenkonflikte offen gelegt und neutralisiert werden. Entscheidend wird<br />

die Frage sein, ob durch ein Doppelmandat die Unabhängigkeit als Revisionsstelle<br />

gefährdet ist. Zu beachten ist, dass sich die Fragestellungen der beiden Mandate unterscheiden<br />

und damit verbunden auch der Prüfungsgegenstand und die -methode. Die<br />

Regeln der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) schliessen ein<br />

Doppelmandat aus, was bei den in den USA kotierten Unternehmen zu berücksichtigen<br />

ist. Im letztgenannten Fall liegt es alleine in der Verantwortung des Revisors, über seine<br />

Unabhängigkeit zu befinden.<br />

16 Die an einer Fusion oder Spaltung beteiligten Gesellschaften können einen gemeinsamen<br />

Revisionsexperten bestellen. Die Wahl der Revisionsstelle wird in der Literatur<br />

überwiegend dort als kritisch angesehen, wo beispielsweise der gemeinsame Fusionsprüfer<br />

gleichzeitig Revisionsstelle nur einer beteiligten Gesellschaft ist. Hier ist in<br />

Abwägung der Umstände im Einzelfall zu entscheiden.<br />

2.3 Prüfungspflicht und Einschränkungen im Allgemeinen<br />

17 Wesentlicher Bestandteil von Fusion, Spaltung und Umwandlung ist die Überprüfung<br />

der Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses und der Angemessenheit der Bewertungsmethode.<br />

Deshalb besteht eine allgemeine Prüfungspflicht bei diesen Transaktionen.<br />

Diese Pflicht zur Prüfung ist jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt:<br />

18 Eine Fusions- oder Spaltungsprüfung ist nur erforderlich, wenn die übernehmende<br />

Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft,<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine Genossenschaft mit Anteilscheinen<br />

ist. Für die Frage der Prüfungspflicht irrelevant ist die Rechtsform der übertragenden<br />

Gesellschaft. Ist die Prüfungspflicht gegeben, gilt sie sowohl für die übertragende<br />

wie auch die übernehmende Gesellschaft. Eine Umwandlungsprüfung ist in<br />

jedem Fall unabhängig von der Rechtsform notwendig.<br />

19 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auf die Prüfung verzichten, sofern<br />

alle Gesellschafter diesem Verzicht zustimmen. Diese Verzichtsmöglichkeit ist bei der<br />

Fusion, der Spaltung und der Umwandlung vorgesehen. Gemäss Art. 2 lit. e FusG<br />

gelten als KMU Gesellschaften,<br />

� die keine Anleihenobligationen ausstehend haben,<br />

� deren Anteile nicht an der Börse kotiert sind und<br />

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