27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>PS</strong> 540 Prüfung von Schätzungen im Abschluss<br />

<strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard:<br />

Prüfung von Schätzungen im Abschluss<br />

(<strong>PS</strong> 540)<br />

Einleitung ............................................................................................................................... 248<br />

Arten von Schätzungen im Abschluss.................................................................................... 249<br />

Prüfungshandlungen............................................................................................................... 249<br />

Prüfung des von der Unternehmensleitung vorgesehenen Prozesses..................................... 250<br />

Verwendung einer unabhängigen Schätzung ......................................................................... 252<br />

Durchsicht von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag ........................................................... 252<br />

Beurteilung der Ergebnisse von Prüfungshandlungen ........................................................... 252<br />

Der vorliegende <strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard (<strong>PS</strong>) wurde vom Vorstand der Treuhand-Kammer<br />

am 11. Juni 2004 verabschiedet. Er setzt ISA 540 Audit of Accounting<br />

Estimates (Stand 30. Juni 2003) um. Er gilt für Prüfungen von Abschlüssen für Perioden,<br />

die am 1. Januar 2005 oder danach beginnen. Er ist im Zusammenhang mit der<br />

Einleitung zu den <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong> (<strong>PS</strong>) zu verstehen, welche den Anwendungsbereich<br />

und die Verbindlichkeit der <strong>PS</strong> darlegt.<br />

Einleitung<br />

1 Zweck des vorliegenden <strong>PS</strong> ist die Aufstellung von Grundsätzen und Erläuterungen<br />

zur Prüfung von Schätzungen, die im Abschluss enthalten sind. Dieser <strong>PS</strong><br />

gilt nicht für die Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen (s. <strong>PS</strong> 810<br />

Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen); viele hier dargelegte Verfahren<br />

können sich aber dafür eignen.<br />

2 Der Abschlussprüfer muss hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise<br />

zu Schätzungen im Abschluss erlangen (s. <strong>PS</strong> 500 Prüfungsnachweise).<br />

3 "Schätzung im Abschluss" ist die approximative Ermittlung des Betrags eines<br />

Postens, für den es kein exaktes Ermittlungsverfahren gibt. Solche Schätzungen<br />

sind z.B.<br />

� Wertberichtigungen von Vorräten und von Forderungen auf deren geschätzten<br />

realisierbaren Wert.<br />

� Abschreibungen zwecks Verteilung der Kosten von Anlagen auf deren geschätzte<br />

Nutzungsdauer.<br />

� Abgegrenzte Erlöse.<br />

� Erfasste latente Steuern.<br />

� Rückstellungen für Folgen eines Rechtsstreits.<br />

� Verluste auf Fertigungsaufträgen in Arbeit.<br />

� Rückstellungen für Garantieansprüche.<br />

248

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!