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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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"Einstiegshilfe"<br />

<strong>PS</strong> 230 Dokumentation der Abschlussprüfung<br />

<strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard:<br />

Dokumentation der Abschlussprüfung<br />

(<strong>PS</strong> 230)<br />

Dieser <strong>PS</strong> gibt Anleitungen zur Dokumentation im Rahmen der Abschlussprüfung.<br />

Der Begriff "Dokumentation" umfasst Arbeitspapiere, die der Prüfer selbst<br />

erstellt hat und solche, die von unternehmensinternen oder von externen Quellen<br />

stammen.<br />

Arbeitspapiere dienen der Planung, Durchführung und Überwachung der Prüfungsarbeiten<br />

und halten die erlangten Nachweise fest.<br />

Form und Inhalt der Arbeitspapiere<br />

Die Arbeitspapiere enthalten Informationen zur Planung und Durchführung der<br />

Prüfung und dokumentieren die Überlegungen zu den wesentlichen Sachverhalten,<br />

die Ermessensentscheide erfordern und die Schlussfolgerungen daraus. Der<br />

Umfang der Arbeitspapiere ist eine Frage des professionellen Ermessens. Als<br />

Richtlinie kann gelten, dass an Art und Umfang jene Arbeitspapiere erforderlich<br />

sind, damit daraus ein anderer Prüfer ohne spezifische Mandatserfahrung die<br />

Prüfung als Ganzes (d. h. nicht Einzelaspekte) verstehen kann.<br />

Die Arbeitspapiere sind nicht Ersatz für die buchhalterischen Aufzeichnungen<br />

des Unternehmens.<br />

Die Verwendung standardisierter Arbeitspapiere (Checklisten, Mustertexte u. a.)<br />

und vom Unternehmen erstellte Dokumente können die Prüfungseffizienz erhöhen.<br />

� Bestimmungsgrössen für Form und Inhalt von Arbeitspapieren<br />

� Liste möglicher Inhalte<br />

Aufbewahrung und Eigentum der Arbeitspapiere<br />

Der Prüfer muss die vertrauliche und sichere Aufbewahrung der Dokumentation<br />

gewährleisten.<br />

Arbeitspapiere sind Eigentum des Prüfers; eine Herausgabepflicht besteht nur im<br />

Fall richterlicher Anordnung im Rahmen der Zeugnispflicht.<br />

56<br />

Ziffer<br />

1-3<br />

4<br />

6, 7<br />

14<br />

9, 10<br />

8<br />

11-12<br />

13, 13A<br />

14, 14A

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