27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>PS</strong> 401 Prüfung im Umfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

� Mangelnde Funktionentrennung. Viele Kontrollschritte, die bei manueller<br />

Verarbeitung gewöhnlich von verschiedenen Personen ausgeführt werden,<br />

können in einem ICT-System zusammengefasst sein. Das bedeutet, dass eine<br />

Person mit Zugriff auf Computerprogramme, Verarbeitungsprozesse oder Daten<br />

in der Lage sein kann, unvereinbare Funktionen auszuführen.<br />

� Möglichkeit von Fehlern und Unregelmässigkeiten. Die Möglichkeit menschlicher<br />

Fehler kann bei Entwicklung, Unterhalt und Betrieb eines ICT-Systems<br />

grösser sein als bei manuellen Systemen – unter anderem wegen des gegebenen<br />

hohen Detaillierungsgrads. Ausserdem kann bei einem ICT-System die<br />

Möglichkeit, dass Personen unerlaubt Zugriff auf Daten erlangen oder Daten<br />

ohne sichtbaren Nachweis ändern, grösser sein als bei manuellen Systemen.<br />

Darüber hinaus kann ein weniger starker Einbezug von Personen in die Bearbeitung<br />

von mittels ICT verarbeiteten Transaktionen die Wahrscheinlichkeit<br />

der Feststellung von Fehlern und Unregelmässigkeiten verringern. Fehler oder<br />

Unregelmässigkeiten, die bei der Entwicklung oder Änderung von Anwender-<br />

oder Systemsoftware auftreten, können über lange Zeit unentdeckt bleiben.<br />

� Veranlassung oder Ausführung von Transaktionen. Ein ICT-System kann in<br />

der Lage sein, selbsttätig bestimmte Arten von Transaktionen zu veranlassen<br />

oder auszulösen. Die Genehmigung dieser Transaktionen bzw. Schritte ist<br />

möglicherweise nicht in derselben Weise dokumentiert wie bei einem manuellen<br />

System. Die Genehmigung der Unternehmensleitung kann implizit – als<br />

deren Einverständnis mit der Konzeption und späteren Modifikation des ICT-<br />

Systems – vorliegen.<br />

� Abhängigkeit von sonstigen Kontrollen im ICT-Umfeld. Ein ICT-System<br />

kann Berichte und andere Ergebnisse generieren, die bei der Ausführung manueller<br />

Kontrollen verwendet werden. Die Wirksamkeit dieser manuellen<br />

Kontrollschritte kann deshalb von der Wirksamkeit automatisierter Kontrollen<br />

hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit abhängen. Die Wirksamkeit und<br />

das stetige Funktionieren solcher transaktionsgestützten Verarbeitungskontrollen<br />

hängt wiederum oft von der Wirksamkeit anwendungsunabhängiger<br />

Kontrollen im ICT-Umfeld ab.<br />

� Möglichkeit verstärkter Überwachung durch die Unternehmensleitung. Ein<br />

ICT-System kann der Unternehmensleitung eine Vielfalt analytischer Hilfsmittel<br />

zur Überwachung der betrieblichen Aktivitäten bieten. Die Verfügbarkeit<br />

solcher zusätzlichen Kontrollen kann gegebenenfalls dazu dienen, die interne<br />

Kontrolle als Ganzes zu verstärken.<br />

� Möglichkeit des Einsatzes computergestützter Prüfungstechniken. Der Computereinsatz<br />

bei der Verarbeitung und Auswertung grosser Datenmengen<br />

bietet dem Abschlussprüfer bei der Durchführung von Prüfungshandlungen<br />

besondere Möglichkeiten der Anwendung allgemeiner oder spezieller computergestützter<br />

Prüfungstechniken und -hilfsmittel.<br />

177

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!