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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 530 Stichproben- und andere Auswahlverfahren bei der Abschlussprüfung<br />

Ergebnisorientierte Prüfungshandlungen<br />

17 Ergebnisorientierte Prüfungshandlungen beziehen sich auf Beträge und sind entweder<br />

Einzelfallprüfungen oder analytische Prüfungshandlungen. Ihr Zweck ist<br />

die Aufdeckung wesentlicher Fehlaussagen im Abschluss. Bei Einzelfallprüfungen<br />

können Stichprobenverfahren sowie andere Auswahlverfahren zu prüfender<br />

Elemente eingesetzt werden, um für einen Betrag im Abschluss Aussagen zu verifizieren<br />

(z.B. Vorhandensein von Forderungen) oder eine unabhängige Schätzung<br />

vorzunehmen (z.B. Wert unkuranter Vorräte).<br />

Risikogesichtspunkte bei Erlangung von Prüfungsnachweisen<br />

18 Im Rahmen der Erlangung von Prüfungsnachweisen muss der Abschlussprüfer<br />

von seinem professionellen Ermessen Gebrauch machen, um das Prüfungsrisiko<br />

einzuschätzen und Prüfungshandlungen zu planen, welche dieses<br />

Risiko auf ein akzeptables Niveau verringern.<br />

19 "Prüfungsrisiko" ist das Risiko, dass der Abschluss wesentliche Fehlaussagen<br />

enthält und der Abschlussprüfer ein falsches Prüfungsurteil abgibt. Dieses umfasst:<br />

Inhärentes Risiko (Anfälligkeit eines Abschlusssaldos für wesentliche<br />

Fehlaussagen unter der Annahme fehlender einschlägiger Kontrollen); Kontrollrisiko<br />

(Risiko, dass eine wesentliche Fehlaussage durch das Rechnungswesen-<br />

System und die interne Kontrolle nicht verhindert bzw. nicht aufgedeckt und<br />

rechtzeitig korrigiert wird); Aufdeckungsrisiko (Risiko, dass wesentliche Fehlaussagen<br />

mittels ergebnisorientierter Prüfungshandlungen nicht aufgedeckt werden).<br />

Diese drei Bestandteile des Prüfungsrisikos werden bei der Planung von<br />

Prüfungshandlungen berücksichtigt, um das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables<br />

Niveau zu verringern.<br />

20 Stichprobenrisiko und nicht stichprobenbasiertes Risiko können die Bestandteile<br />

des Prüfungsrisikos beeinflussen. Z.B. kann es sein, dass der Abschlussprüfer bei<br />

verfahrensorientierten Prüfungshandlungen in einer Stichprobe keine Fehler feststellt<br />

und daraus auf ein tiefes Kontrollrisiko schliesst, obwohl der Fehler in der<br />

Grundgesamtheit inakzeptabel hoch ist (Stichprobenrisiko). Auch kann die Stichprobe<br />

Fehler enthalten, die der Prüfer nicht aufdeckt (nicht stichprobenbasiertes<br />

Risiko). Bei verfahrensorientierten Prüfungshandlungen kann sich der Prüfer<br />

vielfältiger Methoden bedienen, um das Aufdeckungsrisiko auf ein akzeptables<br />

Niveau zu verringern. Diese Methoden sind, je nach Art, einem Stichprobenrisiko<br />

und/oder nicht stichprobenbasierten Risiko ausgesetzt. Z.B. kann der Prüfer eine<br />

unangemessene analytische Prüfungshandlung auswählen (nicht stichprobenbasiertes<br />

Risiko) oder bei einer Einzelfallprüfung nur auf unwesentliche Fehlaussagen<br />

stossen, obwohl der Fehler in der Grundgesamtheit den tolerierbaren<br />

Betrag übersteigt (Stichprobenrisiko). Sowohl bei verfahrensorientierten als auch<br />

bei ergebnisorientierten Prüfungshandlungen lässt sich das Stichprobenrisiko<br />

durch einen grösseren Stichprobenumfang verringern. Das nicht stichprobenbasierte<br />

Risiko kann durch eine ordnungsgemässe Planung, Überwachung und<br />

Durchsicht verringert werden.<br />

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