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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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"Einstiegshilfe"<br />

<strong>PS</strong> 210 Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers<br />

<strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard:<br />

Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers<br />

(<strong>PS</strong> 210)<br />

Dieser <strong>PS</strong> gibt Anleitungen für die Vereinbarung der Bedingungen des Prüfungsauftrags.<br />

Die Parteien müssen sich über die vereinbarten Bedingungen des<br />

Prüfungsauftrags einig sein und diese in einer so genannten Auftragsbestätigung<br />

festhalten.<br />

Der <strong>PS</strong> soll bei den zur Abschlussprüfung verwandten Dienstleistungen sinngemäss<br />

angewandt werden. Auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, bei<br />

denen Ziel, Umfang sowie Pflichten des Prüfers gesetzlich geregelt sind, ist eine<br />

Auftragsbestätigung informativ für den Auftraggeber.<br />

Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers<br />

Bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ist vorgeschrieben, welches<br />

Organ den Prüfer wählt (z. B. Generalversammlung einer AG, Stiftungsrat<br />

einer Vorsorgestiftung). Bei einer AG muss der Prüfer dem Wahlorgan eine<br />

schriftliche Annahmeerklärung zukommen lassen, welche für den Handelregister-Eintrag<br />

erforderlich ist. Die Wiederwahl darf stillschweigend angenommen<br />

werden.<br />

Den Prüfungsauftrag schliesst der gewählte Prüfer mit dem auftraggebenden Unternehmen<br />

oder Dritten ab. Vor der Annahme/Wiederwahl muss geklärt werden,<br />

ob die Wählbarkeit, Befähigung und Unabhängigkeit sowie die Voraussetzungen<br />

in Bezug auf das auftraggebende Unternehmen gegeben sind.<br />

Bestätigungsschreiben zum Prüfungsauftrag<br />

Die Auftragsbestätigung liegt im Interesse der involvierten Parteien, denn sie<br />

vermag Missverständnisse und falsche Erwartungen betreffend den Prüfungsauftrag<br />

zu verhindern. Sie hält die Mandatsannahme, Ziel und Umfang der Prüfung,<br />

die Verantwortlichkeit des Prüfers sowie die Art der Berichterstattung fest. Diese<br />

Angaben können vor Mandatszuweisung auch in einer Offerte dargelegt werden.<br />

Inhalt und Form der Auftragsbestätigung können von Fall zu Fall variieren.<br />

� Beispiele für mögliche Inhaltspunkte<br />

In der Auftragsbestätigung wird speziell festgehalten, dass die Abschlussprüfung<br />

keine systematische Suche nach deliktischen Handlungen und Gesetzesverstössen<br />

beinhaltet.<br />

Erfolgt der Abschluss in Übereinstimmung mit einem bestimmten Regelwerk der<br />

Rechnungslegung, wird dies in der Auftragsbestätigung ebenfalls festgehalten.<br />

27<br />

Ziffer<br />

1, 2<br />

3, 4<br />

4A, 4B<br />

4C, 4D<br />

5, 5A<br />

6<br />

6-9<br />

6A<br />

<strong>PS</strong> 240<br />

<strong>PS</strong> 250<br />

6B

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