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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 620 Verwendung der Arbeiten eines Experten<br />

17 Aufgrund der Arbeiten eines Experten kann der Abschlussprüfer zum Ergebnis<br />

kommen, dass ein vom Standardwortlaut abweichender Bericht abzugeben ist. Es<br />

kann dann in manchen Fällen angemessen sein, bei Darlegung der Art der Abweichung<br />

auch die Arbeiten des Experten zu erwähnen oder zu umschreiben<br />

(wozu dann auch die Identität des Experten und das Ausmass von dessen Mitwirkung<br />

gehört). Vor einer solchen Bezugnahme erlangt der Prüfer die entsprechende<br />

Einwilligung des Experten. Willigt der Experte nicht ein, obwohl der Prüfer<br />

eine Bezugnahme für notwendig hält, muss der Prüfer möglicherweise juristischen<br />

Rat einholen.<br />

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