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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen<br />

Redaktionelle Erläuterungen<br />

[1] Bezeichnung des auftraggebenden Organs des Unternehmens (z.B. Verwaltungsrat einer AG).<br />

[2] Firmenbezeichnung des Unternehmens.<br />

[3] Ist der Wirtschaftsprüfer eine natürliche Person, so ist der Wortlaut des Schreibens anzupassen.<br />

[4] Gegenstand der vereinbarten Prüfungshandlungen (Ziffer 9 dieses <strong>PS</strong>).<br />

[5] Zu ergänzen, wenn überdies auf den International Standard on Related Services (ISRS) 4400 Bezug<br />

genommen werden soll, z.B.: "nach dem <strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard 920 (<strong>PS</strong> 920) Vereinbarte<br />

Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen sowie dem International Standard on<br />

Related Services 4400 (ISRS 4400) Engagements to Perform Agreed-Upon Procedures Regarding<br />

Financial Information".<br />

[6] Umschreibung von Art, Zeitpunkt und Umfang der verschiedenen vorzunehmenden Prüfungshandlungen<br />

(Ziffer 9, 12 dieses <strong>PS</strong>). Gegebenenfalls speziell zu bezeichnen sind zu lesende Dokumente<br />

usw., zu kontaktierende Personen sowie Parteien, von denen Bestätigungen zu erlangen<br />

sind.<br />

[7] Erklärter Zweck der vereinbarten Prüfungshandlungen (Ziffer 9 dieses <strong>PS</strong>).<br />

[8] Zu ergänzen, wenn überdies auf ISRS 4400 Bezug genommen wird [5].<br />

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