27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Annahme des Auftrags<br />

<strong>PS</strong> 810 Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen<br />

10 Bevor der Wirtschaftsprüfer einen Auftrag zur Prüfung von Zukunftsinformationen<br />

annimmt, zieht er unter anderem Folgendes in Betracht:<br />

� Den vorgesehenen Zweck der Informationen.<br />

� Ob die Informationen zur Abgabe an Dritte bestimmt sind und ob der Empfängerkreis<br />

beschränkt ist (wenn ja, auf wen).<br />

� Die Art der zugrunde liegenden Annahmen (bestmögliche Schätzungen oder<br />

hypothetische Annahmen).<br />

� Die Zusammensetzung der Informationen.<br />

� Die Periode, auf welche sich die Informationen beziehen.<br />

11 Der Wirtschaftsprüfer darf den Auftrag nicht annehmen (bzw. muss vom<br />

Mandat zurücktreten), wenn die zugrunde liegenden Annahmen offensichtlich<br />

unrealistisch sind oder wenn er der Auffassung ist, die Zukunftsinformationen<br />

seien für ihren vorgesehenen Zweck ungeeignet.<br />

12 Wirtschaftsprüfer und auftraggebendes Unternehmen müssen sich über die<br />

Auftragsbedingungen einig sein. Es liegt im Interesse beider, dass der Prüfer<br />

eine schriftliche Auftragsbestätigung abgibt. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse<br />

betreffend den Auftrag zu verhindern. Das Bestätigungsschreiben hält sowohl<br />

die in Ziffer 10 angesprochenen Punkte fest als auch die Verantwortung der<br />

Unternehmensleitung für die zugrunde liegenden Annahmen und dafür, dass der<br />

Prüfer alle relevanten Informationen und Basisdaten dieser Annahmen bekommt.<br />

Kenntnisse der Tätigkeit und des Umfelds<br />

13 Damit der Wirtschaftsprüfer beurteilen kann, ob alle wesentlichen, zur Erstellung<br />

der Zukunftsinformationen erforderlichen Annahmen berücksichtigt<br />

sind, muss er angemessene Kenntnisse der Tätigkeit und des Umfelds<br />

des Unternehmens erlangen. Er muss sich auch mit dem Prozess der Erstellung<br />

vertraut machen, z.B. indem er Folgendes in Betracht zieht:<br />

� Die interne Kontrolle in Bezug auf das System der Erstellung sowie die Expertise<br />

und Erfahrung der erstellenden Personen.<br />

� Die Art der Dokumentation des Unternehmens, welche die Annahmen der<br />

Unternehmensleitung stützen soll.<br />

� Das Ausmass der Verwendung statistischer, mathematischer und computergestützter<br />

Verfahren.<br />

� Die Methodik des Zustandekommens und der Verwendung der Annahmen.<br />

� Die Genauigkeit von Zukunftsinformationen aus vorangegangenen Perioden<br />

und die Gründe für wesentliche Abweichungen.<br />

14 Der Wirtschaftsprüfer muss entscheiden, in welchem Ausmass er sich auf<br />

historische Finanzinformationen des Unternehmens verlassen darf. Es bedarf<br />

gewisser Kenntnisse dieser Informationen, um zu beurteilen, ob die Zukunftsinformationen<br />

konsistent mit den historischen Finanzinformationen erstellt worden<br />

sind und um einen Massstab für die Beurteilung der Annahmen der Unternehmensleitung<br />

zu haben. Z.B. muss der Wirtschaftsprüfer feststellen, ob die rele-<br />

419

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!