27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>PS</strong> 500 Prüfungsnachweise<br />

� Prüfungsnachweise in Form von Dokumenten und schriftlichen Erklärungen<br />

sind verlässlicher als mündliche Erklärungen (s. <strong>PS</strong> 580 Erklärungen der Unternehmensleitung).<br />

16 Prüfungsnachweise sind schlüssiger, wenn sie einander entsprechen, obschon sie<br />

aus unterschiedlicher Quelle stammen oder unterschiedlicher Art sind. In solchen<br />

Fällen erlangt der Abschlussprüfer eine höhere Urteilssicherheit als bei Einzelbetrachtung<br />

der verschiedenen Prüfungsnachweise. Andernfalls (wenn sich Prüfungsnachweise<br />

aus unterschiedlicher Quelle nicht entsprechen) legt der Abschlussprüfer<br />

fest, welcher zusätzlichen Prüfungshandlungen es bedarf, damit der<br />

Widerspruch beseitigt wird.<br />

17 Der Abschlussprüfer muss das Verhältnis zwischen den Kosten für die Erlangung<br />

eines bestimmten Prüfungsnachweises und dem Nutzen der erlangten Informationen<br />

in Betracht ziehen. Schwierigkeit und Kosten sind aber für sich genommen<br />

kein stichhaltiger Grund, um auf eine notwendige Prüfungshandlung zu verzichten.<br />

18 Hat der Abschlussprüfer in Bezug auf eine wesentliche Aussage des Abschlusses<br />

erhebliche Zweifel, so versucht er, hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise<br />

zu erlangen, um die Zweifel auszuräumen. Ist er hierzu nicht in der<br />

Lage, muss er ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgeben, sofern er überhaupt<br />

ein Prüfungsurteil abgeben kann (s. <strong>PS</strong> 700 Bericht des Abschlussprüfers).<br />

Verfahren zur Erlangung von Prüfungsnachweisen<br />

19 Der Abschlussprüfer erlangt Prüfungsnachweise durch eines oder mehrere der<br />

folgenden Verfahren: Einsichtnahme – Beobachtung – Befragung und Bestätigung<br />

– Berechnung – analytische Prüfungshandlungen. Der Zeitpunkt solcher<br />

Verfahren hängt zum Teil davon ab, wie lange der gesuchte Prüfungsnachweis<br />

verfügbar ist.<br />

Einsichtnahme<br />

20 Die Einsichtnahme besteht in der Überprüfung von Aufzeichnungen, Dokumenten<br />

oder physischen Vermögenswerten. Die Einsicht in Aufzeichnungen und<br />

Dokumente liefert Prüfungsnachweise mit unterschiedlichem Verlässlichkeitsgrad<br />

– in Abhängigkeit von Art und Quelle der Aufzeichnungen und Dokumente<br />

sowie der Wirksamkeit interner Kontrollen von deren Verarbeitung. Die drei<br />

Hauptarten dokumentarischer Prüfungsnachweise (mit unterschiedlichem Verlässlichkeitsgrad)<br />

sind:<br />

(a) solche, die von Drittpersonen geschaffen worden sind und sich in deren Besitz<br />

befinden;<br />

(b) solche, die von Drittpersonen geschaffen worden sind und sich im Besitz<br />

des Unternehmens befinden, und<br />

(c) solche, die vom Unternehmen geschaffen worden sind und sich in dessen<br />

Besitz befinden.<br />

192

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!