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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 545 Prüfung von Fair Values (Bewertungen und Angaben)<br />

42 Die Annahmen werden üblicherweise mittels verschiedener Arten von Nachweisen<br />

aus internen und externen Quellen objektiv gestützt. Der Abschlussprüfer<br />

schätzt die Quelle und die Verlässlichkeit von Nachweisen ein, welche zur Stützung<br />

von Annahmen der Unternehmensleitung dienen. Dazu gehört eine Beurteilung<br />

der Annahmen im Lichte historischer Informationen und eine Beurteilung,<br />

ob sie auf Plänen basieren, die innerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens<br />

liegen.<br />

43 Die Prüfungshandlungen in Bezug auf Annahmen der Unternehmensleitung werden<br />

im Rahmen der Abschlussprüfung des Unternehmens vorgenommen. Ihr Ziel<br />

ist deshalb nicht, hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise im Hinblick<br />

auf eine Beurteilung der Annahmen als solche zu erlangen. Vielmehr werden sie<br />

vorgenommen, damit beurteilt werden kann, ob die Annahmen eine vernünftige<br />

Basis der Fair Value-Bewertungen im Rahmen des geprüften Abschlusses als<br />

Ganzes sind.<br />

44 Die Identifizierung der für die Fair Value-Bewertung offenkundig wesentlichen<br />

Annahmen verlangt von der Unternehmensleitung den Gebrauch von Ermessen.<br />

Der Abschlussprüfer richtet seine Aufmerksamkeit auf wesentliche Annahmen.<br />

Solche betreffen im allgemeinen Aspekte mit wesentlichem Einfluss auf die Fair<br />

Value-Bewertung – darunter möglicherweise solche, die<br />

(a) empfindlich auf eine Änderung des Betrags oder der Art oder eine entsprechende<br />

Unsicherheit reagieren. Z.B. können Annahmen über kurzfristige<br />

Zinssätze für wesentliche Schwankungen weniger anfällig sein als solche<br />

über langfristige Zinssätze;<br />

(b) anfällig für Anwendungsfehler oder Verzerrungen sind.<br />

45 Der Abschlussprüfer beurteilt die Anfälligkeit der Bewertung für Änderungen<br />

wesentlicher Annahmen, einschliesslich Marktbedingungen, die den Wert möglicherweise<br />

beeinflussen. Soweit anwendbar, fordert er die Unternehmensleitung<br />

auf, eine Sensitivitätsanalyse oder ähnliche Technik zu verwenden, um besonders<br />

empfindliche Annahmen zu identifizieren. Mangels einer solchen Analyse der<br />

Unternehmensleitung zieht er deren Verwendung in Betracht. Ferner beurteilt er,<br />

ob die Unsicherheit oder das Fehlen objektiver Daten bei einer Fair Value-<br />

Bewertung möglicherweise eine vernünftige Schätzung im Sinne der anzuwendenden<br />

Rechnungslegungsnormen verunmöglichen (Ziffer 9).<br />

46 Die Beurteilung, ob die Annahmen eine vernünftige Basis für die Fair Value-<br />

Bewertungen liefern, bezieht sich sowohl auf sämtliche Annahmen als Ganzes<br />

wie auch auf jede Annahme für sich. Die Annahmen hängen häufig voneinander<br />

ab und müssen deshalb miteinander konsistent sein. Eine bestimmte Annahme<br />

kann für sich genommen vernünftig, jedoch in Verbindung mit anderen Annahmen<br />

unvernünftig sein. Der Abschlussprüfer beurteilt, ob die Unternehmensleitung<br />

die wesentlichen Annahmen mit Einfluss auf den Fair Value identifiziert<br />

hat.<br />

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