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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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PE 800-1 Prüfungen nach Fusionsgesetz<br />

� Beurteilung, ob die bei einer Abspaltung vorgesehene Reduktion des Eigenkapitals<br />

durch Reduktion der Reserven und des nicht verteilten Gewinns und / oder durch<br />

Kapitalherabsetzung adäquat ist;<br />

� Sofern hierüber kein separater Bericht erstellt wird: Beurteilung, ob die Kapitalschutzvorschriften<br />

bei der Kapitalherabsetzung im Rahmen einer Abspaltung eingehalten<br />

sind und – gegebenenfalls – die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger trotz<br />

Herabsetzung voll gedeckt sind;<br />

� Eventuell: Beurteilung, ob in Höhe der vorgesehenen Ausgleichszahlung genügend<br />

frei verwendbare Mittel vorhanden sind.<br />

5.7 Prüfbericht<br />

116 In Anhang 1, Beispiel 4 findet sich das Beispiel eines Prüfungsberichts. Prüfberichte<br />

sind auf den Einzelfall hin anzupassen. Der Bericht des Prüfers ist von den involvierten<br />

Gesellschaften dem Handelsregisteramt als Beleg einzureichen (Art. 106a Abs. 1 lit. c<br />

HRegV). Die Prüfberichte sind damit jedermann öffentlich zugänglich.<br />

117 Wird das Kapital im Rahmen einer Spaltung erhöht, verlangen gewisse Handelsregisterämter<br />

neben dem Prüfbericht gemäss Art. 15 Abs. 4 FusG eine Prüfbestätigung nach<br />

Art. 652f OR (analog Fusion, vergleiche Ziffern 60 und 71). Wird das Kapital im<br />

Rahmen der Spaltung erhöht und verzichten die Gesellschafter auf eine Prüfung<br />

(KMU), so verlangen Handelsregisterämter die Einhaltung der Sacheinlagevorschriften,<br />

weshalb hier eine Prüfungsbestätigung wie bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage,<br />

abzugeben ist.<br />

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