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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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"Einstiegshilfe"<br />

<strong>PS</strong> 930 Erstellung von Finanzinformationen (Compilation)<br />

<strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard:<br />

Erstellung von Finanzinformationen (Compilation)<br />

(<strong>PS</strong> 930)<br />

Dieser <strong>PS</strong> gibt Anleitungen bei Aufträgen zur Erstellung von Finanzinformationen<br />

(Compilation) und zur diesbezüglichen Berichterstattung. Soweit praktikabel,<br />

soll er aber auch bei der Erstellung nicht-finanzieller Informationen<br />

herangezogen werden. Nicht zur Erstellung von Finanzinformationen gehören<br />

Aufträge zur begrenzten Unterstützung bei der Abschlusserstellung.<br />

Ziel eines Auftrags zur Erstellung von Finanzinformationen<br />

Bei einem Auftrag zur Erstellung von Finanzinformationen geht es um das<br />

Sammeln, Klassieren und Zusammenfassen von Finanzinformationen, üblicherweise<br />

im Zusammenhang mit einem Abschluss oder Teilen eines Abschlusses.<br />

Es ist nicht erforderlich, dass der Beauftragte die Informationen prüft; er gibt<br />

über diese Informationen auch keine Zusicherung ab.<br />

Allgemeine Grundsätze der Erstellung von Finanzinformationen<br />

Der Beauftragte muss die Standes- und Berufsregeln und die relevanten Erlasse<br />

der Treuhand-Kammer einhalten. Insbesondere unterliegt er folgenden Grundsätzen:<br />

Integrität, Objektivität, professionelle Kompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit,<br />

professionelles Verhalten sowie Befolgung fachlicher Vorschriften<br />

und Standards. Unabhängigkeit ist kein zwingendes Erfordernis; ist diese<br />

nicht gegeben, muss dies allerdings im Bericht zum Ausdruck kommen.<br />

Wird in Verbindung mit den erstellten Finanzinformationen der Name des<br />

Beauftragten verwendet, muss dieser einen Bericht abgeben (Ziffer 18 und<br />

Anhang 2).<br />

Vereinbarung der Auftragsbedingungen<br />

Zwischen Beauftragtem und Kunde muss klares Einvernehmen über die Bedingungen<br />

des Auftrags bestehen. Die hauptsächlichsten Bedingungen (z. B. Umfang<br />

des Auftrags, Form der Berichterstattung) sollen in einem Bestätigungsschreiben<br />

dokumentiert sein.<br />

� Beispiele möglicher Inhaltspunkte<br />

� Beispiel eines Bestätigungsschreibens<br />

483<br />

Ziffer<br />

1, 1A, 2,<br />

2A<br />

3, 4<br />

5<br />

6<br />

7, 8<br />

7<br />

Anhang 1

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