27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>PS</strong> 910 Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen<br />

Planung; Dokumentation<br />

Bei der Planung der Review muss sich der Prüfer Kenntnisse der Organisation,<br />

des Rechnungswesens und der Betriebstätigkeit des Unternehmens aneignen,<br />

aber auch bezüglich Zusammensetzung von Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen,<br />

Produkten, Produktionsverfahren und Absatzmethoden usw. Aufgrund dieses<br />

Wissens kann er Befragungen relevanter Personen vornehmen, angemessene<br />

Reviewhandlungen planen sowie die erlangten Informationen richtig einschätzen.<br />

Allenfalls ist der Beizug Dritter vorzusehen.<br />

Der Wirtschaftsprüfer muss wichtige Sachverhalte dokumentieren, als Nachweis<br />

für seine Reviewaussage und dafür, dass die Review diesem <strong>PS</strong> entsprechend<br />

durchgeführt worden ist.<br />

Review-Handlungen; Review-Nachweise<br />

Massgebende Faktoren bei der Festlegung der Reviewhandlungen sind in Ziffer<br />

18 aufgeführt. Zur Wesentlichkeit muss der Wirtschaftsprüfer dieselben Überlegungen<br />

anstellen, wie bei einer Prüfung, d. h. die Wesentlichkeit ist unabhängig<br />

vom Grad der gegebenen Zusicherung.<br />

� Liste üblicher Review-Handlungen (dient der Veranschaulichung und ist<br />

weder als Arbeitsprogramm noch als Checkliste gedacht)<br />

Der Wirtschaftsprüfer hat durch Befragung festzustellen, ob nach dem Bilanzstichtag<br />

abschlussrelevante Ereignisse eingetreten sind. Besteht Grund zur Annahme,<br />

dass die durchgesehenen Informationen wesentliche Fehlaussagen enthalten,<br />

hat der Wirtschaftsprüfer zusätzliche oder ausgedehntere Reviewhandlungen<br />

durchzuführen.<br />

Schlussfolgerungen und Bericht<br />

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers enthält eine klar formulierte negative Zusicherung<br />

zu den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen (s. "Einstiegshilfe"<br />

<strong>PS</strong> 120).<br />

Der Review-Bericht entspricht hinsichtlich Aufbau und Inhalt sinngemäss dem<br />

Bericht des Abschlussprüfers (s. Beispiele in Anhang 3).<br />

Der Wirtschaftsprüfer muss festhalten, dass er bei der Review auf keine Sachverhalte<br />

gestossen ist, die ihn zum Schluss veranlassen, dass der Abschluss nicht<br />

den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht. Ist er hingegen auf<br />

solche Sachverhalte gestossen, sind diese darzulegen und – möglichst – zu quantifizieren.<br />

Im Bericht führt dies entweder<br />

� zu einer Einschränkung der negativen Zusicherung oder<br />

� zu einer verneinenden Aussage. Diese ist angebracht, wenn der festgestellte<br />

Sachverhalt das Gesamtbild grundlegend verändert (s. Beispiele in<br />

Anhang 3).<br />

448<br />

13-16<br />

<strong>PS</strong> 600<br />

<strong>PS</strong> 620<br />

17<br />

<strong>PS</strong> 230<br />

18, 19<br />

20<br />

Anhang 2<br />

21, 22<br />

23-24C<br />

25, 26<br />

<strong>PS</strong> 700<br />

27a, b

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!