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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 560 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Ereignisse bis zum Datum des Berichts des Abschlussprüfers<br />

4 Der Abschlussprüfer muss Prüfungshandlungen vornehmen mit dem Ziel,<br />

hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise darüber zu erlangen,<br />

dass alle Ereignisse bis zum Datum seines Berichts identifiziert worden sind,<br />

die möglicherweise eine Korrektur des Abschlusses erfordern oder im<br />

Abschluss offen zu legen sind. Diese Prüfungshandlungen treten neben jene, die<br />

sich routinemässig auf bestimmte Transaktionen nach dem Bilanzstichtag beziehen<br />

können, um über Kontensalden per Bilanzstichtag Prüfungsnachweise zu<br />

erlangen (z.B. Prüfung der Abgrenzung bei der Inventur oder bei Kreditorenzahlungen).<br />

Vom Prüfer wird indes nicht erwartet, dass er fortlaufend alle Sachverhalte<br />

überprüft, für die frühere Prüfungshandlungen zu zufrieden stellenden<br />

Ergebnissen geführt haben.<br />

5 Die Prüfungshandlungen mit dem Ziel, Ereignisse zu identifizieren, die möglicherweise<br />

eine Korrektur des Abschlusses erfordern oder im Abschluss offen zu<br />

legen sind, werden so kurz vor dem Berichtsdatum wie möglich durchgeführt.<br />

Üblicherweise beinhalten sie Folgendes:<br />

� Durchsicht der Verfahren, mit denen die Unternehmensleitung sicher stellen<br />

will, dass Ereignisse nach dem Bilanzstichtag identifiziert werden.<br />

� Studium der Protokolle von Versammlungen der Anteilseigner (z.B. Generalversammlung)<br />

sowie Sitzungen der Leitungs- und Überwachungsorgane (z.B.<br />

Verwaltungsrat; Prüfungsausschuss; Geschäftsleitung), die nach dem Bilanzstichtag<br />

stattgefunden haben, und Befragung über Themen, zu denen noch<br />

kein Protokoll vorliegt.<br />

� Studium des letzten verfügbaren Zwischenabschlusses des Unternehmens und<br />

– soweit für notwendig oder zweckmässig erachtet – von Budgets, Cash-<br />

Flow-Prognosen oder damit zusammen hängenden Berichten der Unternehmensleitung.<br />

� Befragung (oder Fortsetzung früherer Befragungen) der Rechtsberater des<br />

Unternehmens über Rechtsstreitigkeiten und -ansprüche.<br />

� Befragung der Unternehmensleitung darüber, ob nach dem Bilanzstichtag Ereignisse<br />

eingetreten sind, die sich möglicherweise auf den Abschluss auswirken.<br />

Spezifische Befragungspunkte sind z.B.:<br />

� Aktueller Stand von Abschlussposten, die auf Basis vorläufiger oder unvollständiger<br />

Daten erfasst wurden.<br />

� Ob neue Verpflichtungen, Garantien, Bürgschaften usw. eingegangen oder<br />

neue Fremdmittel aufgenommen wurden.<br />

� Ob Vermögenswerte verkauft wurden oder verkauft werden sollen.<br />

� Ob neue Aktien oder Schuldtitel usw. ausgegeben wurden oder ausgegeben<br />

werden sollen oder ein Zusammenschluss oder eine Liquidation stattgefunden<br />

hat oder bevorsteht.<br />

� Ob Vermögenswerte enteignet oder vernichtet wurden (z.B. durch Brand<br />

oder Überschwemmung).<br />

� Ob in Risikobereichen sowie betreffend Eventualverbindlichkeiten neue<br />

Entwicklungen eingetreten sind.<br />

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