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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 210 Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers<br />

Folgeprüfungen<br />

Bei Folgeprüfungen muss der Prüfer abwägen, entweder die bestehenden Auftragsbedingungen<br />

zu ändern oder das Unternehmen an diese zu erinnern.<br />

Zustimmung zur Änderung eines Auftrages<br />

Bei einer Änderung eines angefangenen Prüfungsauftrags in eine verwandte<br />

Dienstleistung (z. B. wegen Missverständnissen) muss der Prüfer die Vertretbarkeit<br />

dieser Änderung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abwägen. Insbesondere<br />

die Konsequenzen einer allfälligen Beschränkung des Prüfungsumfangs<br />

sind zu berücksichtigen. Nicht akzeptabel sind Änderungen wegen unrichtiger,<br />

unvollständiger oder rechtswidriger Informationen des Abschlusses.<br />

Der Prüfer muss sich auch über den geänderten Auftrag mit dem Auftraggeber<br />

einig sein.<br />

Kann der Prüfer einer Änderung des Auftrags nicht zustimmen (z. B. weil dies<br />

einer unhaltbaren Beschränkung des Prüfungsumfangs gleichkäme) und kann er<br />

den ursprünglichen Auftrag nicht zu Ende führen, muss er vom Mandat zurücktreten<br />

und erwägen, ob eine Pflicht besteht, Dritte über die Gründe des Rücktritts<br />

zu unterrichten.<br />

� Beispiele für Bestätigungsschreiben<br />

28<br />

10-11A<br />

12-14<br />

17<br />

18<br />

Anhang

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