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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 505 Bestätigungen Dritter<br />

Aussagen, die Gegenstand von Bestätigungen Dritter sind<br />

12 <strong>PS</strong> 500 Prüfungsnachweise kategorisiert die im Abschluss enthaltenen Aussagen<br />

der Unternehmensleitung in "Vorhandensein", "Rechte bzw. Verpflichtungen",<br />

"Ereignis", "Vollständigkeit", "Bewertung", "Erfassung und Periodenabgrenzung"<br />

sowie "Darstellung und Offenlegung". Bestätigungen Dritter können wohl<br />

Prüfungsnachweise mit Bezug auf diese Aussagen liefern; ihre Eignung für relevante<br />

Prüfungsnachweise ist aber von Aussage zu Aussage unterschiedlich.<br />

13 Die Bestätigung einer Forderung durch einen Dritten liefert einen gewichtigen<br />

Nachweis über deren Vorhandensein zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zudem liefert<br />

sie einen Nachweis über die periodengerechte Erfassung der Forderung. Jedoch<br />

liefert sie gewöhnlich nicht alle erforderlichen Nachweise über die Bewertung:<br />

Es ist nicht praktikabel, den Schuldner um Bestätigung detaillierter Angaben<br />

über seine Zahlungsfähigkeit zu ersuchen.<br />

14 Gleichermassen liefert die Bestätigung Dritter bei Vorräten, die sich in Konsignation<br />

befinden, einen gewichtigen Nachweis über das "Vorhandensein" und die<br />

"Rechte bzw. Verpflichtungen", unter Umständen aber keinen hinreichenden<br />

Nachweis über die "Bewertung".<br />

15 Die Relevanz von Bestätigungen Dritter für die Prüfung einer bestimmten Aussage<br />

im Abschluss wird auch von der Zielsetzung beeinflusst, mit welcher der Abschlussprüfer<br />

die zu bestätigenden Informationen auswählt. Z.B. muss dieser im<br />

Rahmen der Prüfung der Vollständigkeit von Verbindlichkeiten Nachweise darüber<br />

erlangen, dass keine wesentliche Verbindlichkeit unerfasst geblieben ist. Mit<br />

Blick auf die Aufdeckung solcher Verbindlichkeiten ist es gewöhnlich effektiver,<br />

den wichtigsten Lieferanten eines Unternehmens – auch wenn die Buchhaltung<br />

am Bilanzstichtag keine Verbindlichkeit ausweist – Bestätigungsanfragen zu senden<br />

mit der Aufforderung zur Übermittlung ihrer Kontoauszüge direkt an den<br />

Abschlussprüfer, als aus den grösseren Salden der Kreditorenbuchhaltung Gegenparteien<br />

für Bestätigungen auszuwählen.<br />

16 Soweit durch Bestätigungen keine geeigneten Nachweise für Aussagen im Abschluss<br />

erlangt werden können, zieht der Abschlussprüfer als Ergänzung oder an<br />

Stelle von Bestätigungen andere Prüfungshandlungen in Betracht.<br />

Gestaltung der Bestätigungsanfrage<br />

17 Der Abschlussprüfer muss Bestätigungsanfragen so gut wie möglich auf das<br />

spezifische Prüfungsziel ausrichten. Bei der Gestaltung der Anfrage berücksichtigt<br />

er die damit abzudeckenden Aussagen im Abschluss sowie die Faktoren,<br />

welche die Verlässlichkeit der Bestätigungen vermutlich beeinflussen. Faktoren<br />

wie etwa die Form der Bestätigungsanfrage, die Erfahrung aus Vorperioden oder<br />

aus ähnlichen Mandaten, die Art zu bestätigender Informationen sowie die Adressaten<br />

der Anfrage beeinflussen deren Gestaltung, weil sie sich auf die Verlässlichkeit<br />

der durch Bestätigungen erlangten Prüfungsnachweise auswirken.<br />

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