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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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Einschätzung der Arbeiten des Experten<br />

�� Beurteilungspunkte<br />

<strong>PS</strong> 620 Verwendung der Arbeiten eines Experten<br />

Der Abschlussprüfer kann zwar die Annahmen und Methoden des Experten<br />

mangels Fachwissen oftmals nicht in Frage stellen, aber er muss soweit ein Verständnis<br />

erlangen, dass er sich Überlegungen zu Angemessenheit und Plausibilität<br />

der Annahmen und Methoden machen kann.<br />

Liefern die Ergebnisse des Experten ungenügende oder widersprüchliche Prüfungsnachweise,<br />

muss der Abschlussprüfer das Problem durch zusätzliche<br />

Massnahmen lösen (Besprechung mit dem Unternehmen und dem Experten, zusätzliche<br />

Prüfungshandlungen, Abweichungen vom Standardwortlaut im Bericht).<br />

Bezugnahme auf einen Experten im Bericht des Abschlussprüfers<br />

Gibt der Abschlussprüfer einen Bericht im Standardwortlaut ab, darf er nicht auf<br />

die Arbeiten des Experten Bezug nehmen. Erwägt der Abschlussprüfer aufgrund<br />

der Arbeiten des Experten eine Abweichung vom Standardwortlaut, kann es angemessen<br />

sein, bei der Darstellung der Abweichung auch die Arbeit des Experten<br />

zu erwähnen oder zu umschreiben.<br />

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