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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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PE 800-1 Prüfungen nach Fusionsgesetz<br />

Beispiel 4: Spaltungsprüfung<br />

(Beispiel einer Abspaltung auf eine bestehende Aktiengesellschaft)<br />

Bericht des gemeinsamen Spaltungsprüfers an die Verwaltungsräte der an der Spaltung<br />

beteiligten Gesellschaften [Firma, Domizil übernehmende Gesellschaft] und [Firma, Domizil<br />

übertragende Gesellschaft] sowie Bericht als Kapitalherabsetzungsprüfer nach Art. 732<br />

Abs. 2 OR<br />

[Firma, Domizil übernehmende Gesellschaft] und [Firma, Domizil übertragende Gesellschaft]<br />

haben am [Datum] einen Spaltungsvertrag abgeschlossen, der die Abspaltung des<br />

Unternehmensteils [Bezeichnung] von [Firma übertragende Gesellschaft] gemäss Art. 29 lit.<br />

b in Verbindung mit Art. 31 Abs. 2 lit. a, Art. 32 und 33 FusG vorsieht. Dabei übernimmt<br />

[Firma übernehmende Gesellschaft] den Unternehmensteil [Bezeichnung] rückwirkend per<br />

[Datum]. Die Abspaltung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Verfahrensschritte, der<br />

Zustimmung der Generalversammlung beider Gesellschaften, welche für den [Datum] und<br />

[Datum] vorgesehen sind, sowie allfällig weiterer, im Spaltungsvertrag vorgesehener Bedingungen.<br />

Die Spaltung wird rechtskräftig mit dem Eintrag im Handelsregister.<br />

In Übereinstimmung mit Art. 40 FusG haben uns die Verwaltungsräte von [Firma, Domizil<br />

übernehmende Gesellschaft] und [Firma, Domizil übertragende Gesellschaft] als gemeinsame<br />

Spaltungsprüfer beauftragt. Zudem wurden wir zur Berichterstattung gemäss Art. 732 Abs. 2<br />

OR beauftragt [1].<br />

Für die Erstellung und den Inhalt des Spaltungsvertrages und des Spaltungsberichtes sowie<br />

deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen sind die Verwaltungsräte der<br />

beteiligten Gesellschaften verantwortlich. Unsere Aufgabe besteht darin, den Spaltungsvertrag,<br />

den Spaltungsbericht und die der Spaltung zu Grunde liegende Bilanz im Sinne von<br />

Art. 40 FusG in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 FusG zu prüfen und zu beurteilen. Wir<br />

bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und<br />

Unabhängigkeit erfüllen.<br />

Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen der Empfehlung zur Prüfung PE 800-1:<br />

Prüfungen nach dem Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung.<br />

Danach ist eine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen<br />

in den genannten Prüfungsgegenständen mit angemessener Sicherheit erkannt werden.<br />

Gemäss Spaltungsvertrag legen die Parteien das Bezugsverhältnis [2] gestützt auf die Unternehmensbewertung<br />

des Unternehmensteils [Bezeichnung] und von [Firma übernehmende<br />

Gesellschaft] nach der Discounted-Cash-Flow-Methode [3] wie folgt fest: Pro bisherige<br />

Namenaktie erhalten die Aktionäre von [Firma übertragende Gesellschaft] [Anzahl] Namenaktien<br />

von [Firma übernehmende Gesellschaft]. Die neu auszugebenden Aktien werden vollständig<br />

durch den eingebrachten Nettoaktivenüberschuss zu Buchwerten liberiert. Mit der<br />

Abspaltung übernimmt [Firma übernehmende Gesellschaft] die mit dem Unternehmensteil<br />

[Bezeichnung] verbundenen Aktiven, Passiven und Rechtsverhältnisse durch Universalsukzession.<br />

Die Übernahme der Aktiven und Passiven erfolgt zu Buchwerten gemäss<br />

obligationenrechtlicher Bilanz per [Datum], welche von der gesetzlichen Revisionsstelle<br />

geprüft wurden. Gleichzeitig mit der Abspaltung wird das Kapital der [Firma übertragende<br />

Gesellschaft] durch Nennwertreduktion der bestehenden Aktien reduziert [4].<br />

Wir haben den Spaltungsvertrag vom [Datum], den Spaltungsbericht vom [Datum] und die<br />

der Spaltung zu Grunde liegende Bilanz per [Datum] im Sinne von Art. 40 FusG in Verbindung<br />

mit Art. 15 Abs. 4 FusG bezüglich der bewertungsrelevanten Aspekte geprüft und<br />

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