27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>PS</strong> 520 Analytische Prüfungshandlungen<br />

16 Ist die Erstellung von Informationen, die der Abschlussprüfer für analytische Prüfungshandlungen<br />

heranzieht, Gegenstand interner Kontrollen, muss der Abschlussprüfer<br />

in Betracht ziehen, diese zu prüfen. Funktionieren die Kontrollen,<br />

kann der Prüfer eher auf die Verlässlichkeit der Informationen vertrauen und somit<br />

auch auf die Ergebnisse der analytischen Prüfungshandlungen. Die internen<br />

Kontrollen nicht-finanzieller Informationen können oft in Verbindung mit internen<br />

Kontrollen im Rechnungswesen geprüft werden. Z.B. kann es sein, dass ein<br />

Unternehmen im Zusammenhang mit Kontrollen der Verarbeitung von Ausgangsrechnungen<br />

auch Kontrollen der Aufzeichnung verkaufter Stückzahlen vorsieht.<br />

Unter diesen Umständen kann der Prüfer beide internen Kontrollen zugleich<br />

prüfen.<br />

Untersuchung ungewöhnlicher Posten<br />

17 Werden bei analytischen Prüfungshandlungen Schwankungen oder Relationen<br />

festgestellt, die wesentlich sind und entweder anderen relevanten Informationen<br />

widersprechen oder von prognostizierten Beträgen abweichen, so<br />

muss der Abschlussprüfer dies untersuchen und zu angemessenen Erklärungen<br />

gelangen sowie zu Prüfungsnachweisen, welche diese erhärten.<br />

18 Die Untersuchung ungewöhnlicher Schwankungen und Relationen beginnt üblicherweise<br />

mit Befragungen der Unternehmensleitung. Daran schliesst sich Folgendes<br />

an:<br />

(a) Erhärtung der Antworten der Unternehmensleitung (z.B. durch Vergleich<br />

mit den Kenntnissen des Abschlussprüfers über Tätigkeit und Umfeld des<br />

Unternehmens) und mit erlangten Prüfungsnachweisen sowie<br />

(b) Beurteilung der Notwendigkeit anderer Prüfungshandlungen, falls die Unternehmensleitung<br />

keine Erklärung liefern kann oder der Prüfer die Erklärung<br />

nicht für angemessen hält.<br />

223

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!