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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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Kollegium<br />

Gem. Verordnung vom Juli 1952 des DDR-<br />

Ministerpräsidenten sollten in Ministerien<br />

und Staatssekretariaten zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Arbeit <strong>der</strong> leitenden Staatsfunktionäre jeweils<br />

Kollegien als beratende Organe gebildet<br />

werden. Auch im MfS, dann im SfS im<br />

MdI, war die Bildung eines Kollegiums geplant.<br />

So sah die DA 46/53 des Staatssekretärs<br />

für <strong>Staatssicherheit</strong> im MdI vom<br />

30.12.1953 über Stellung, Aufgaben, Rechte<br />

und Pflichten <strong>der</strong> Kontroll-Inspektion vor,<br />

dass <strong>der</strong> Ltr. <strong>der</strong> Kontroll-Inspektion zu Kollegiumssitzungen<br />

hinzugezogen werden<br />

könne. Aber erst im Juli 1954 wurde die<br />

Geschäftsordnung für das Kollegium beim<br />

Staatssekretär des SfS im MdI von <strong>der</strong> Sicherheitskommission<br />

des ZK <strong>der</strong> SED bestätigt.<br />

Danach wurde das Kollegium als beratendes<br />

Organ beim Staatssekretär etabliert,<br />

»<strong>der</strong> für die Leitung des Staatssekretariats<br />

die persönliche Verantwortung trägt«. Die<br />

Beratungsfunktion umfasste alle wichtigen<br />

Fragen, insbes. aber die Durchführung operativer<br />

Aufgaben, die allgemeiner Natur sind<br />

o<strong>der</strong> grundsätzliche Bedeutung für das gesamte<br />

Staatssekretariat haben, wichtige Befehle,<br />

Dienstanweisungen und Anordnungen,<br />

Entwicklungs- und Perspektivpläne sowie<br />

Pläne zur Durchführung großer umfassen<strong>der</strong><br />

Aktionen, den Einsatz von leitenden Ka<strong>der</strong>n<br />

sowie die För<strong>der</strong>ung und Entwicklung <strong>der</strong><br />

Ka<strong>der</strong>, die Struktur und Arbeitsverteilung<br />

sowie die Verbesserung <strong>der</strong> Verwaltungsarbeit<br />

<strong>der</strong> eigenen und <strong>der</strong> nachgeordneten<br />

Dienststellen, Maßnahmen auf dem Gebiet<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft und des Finanzwesens (Damit<br />

waren allem Anschein nach die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Finanzierung und <strong>der</strong> Rückwärtigen<br />

Dienste gemeint.)<br />

Das Kollegium sollte sich aus sieben Mitglie<strong>der</strong>n<br />

zusammensetzen: dem Staatssekretär<br />

als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern<br />

und dem Parteiorganisator des ZK. Die Zusammensetzung<br />

entsprach <strong>der</strong> 1953/54 bestehenden<br />

Leitungsstruktur des MfS: Staats-<br />

Kollegium 415<br />

sekretär Ernst WOLLWEBER, <strong>der</strong> 1. Stellv.,<br />

GL Erich MIELKE, und die vier weiteren<br />

Stellv. d. Staatssekretärs sowie <strong>der</strong> 1. Sekretär<br />

<strong>der</strong> Kreisleitung VII c/1 <strong>der</strong> SED. Damit<br />

war die ständige Vertretung <strong>der</strong> nachgeordneten<br />

Dienststellen nicht gegeben. Diese<br />

konnten, wie Ltr. von Hauptabteilungen o<strong>der</strong><br />

selbstständigen Abteilungen des MfS Berlin,<br />

zu einzelnen Beratungspunkten hinzugezogen<br />

werden. Die Funktion eines Sekretärs<br />

des Kollegiums o<strong>der</strong> eines ständigen Schriftführers<br />

war zunächst nicht vorgesehen. 1957<br />

wurde jedoch <strong>der</strong> Ltr. des BdL als Sekretär<br />

des Kollegiums eingesetzt. Die Teilnahme<br />

eines o<strong>der</strong> mehrerer Vertreter <strong>der</strong> »Freunde«<br />

mit Dolmetscher ergab sich aus <strong>der</strong> übergeordneten<br />

Stellung <strong>der</strong> sowjetischen Sicherheitsorgane<br />

in <strong>der</strong> DDR.<br />

Die internen Auseinan<strong>der</strong>setzungen in <strong>der</strong><br />

Leitung des MfS im Frühjahr 1957, schlugen<br />

auch in das Kollegium durch. So wurde im<br />

Protokoll <strong>der</strong> Kollegiumssitzung vom<br />

14.5.1957 die Zusammensetzung <strong>der</strong> Leitung<br />

des MfS mit Minister WOLLWEBER, GL<br />

MIELKE (1. Stellv. d. Ministers) und GM<br />

WALTER (seit April 1957 auf Beschluss <strong>der</strong><br />

Sicherheitskommission 2. Stellv. d. Ministers)<br />

herausgestellt. Zugleich wurde <strong>der</strong><br />

Fortbestand des Kollegiums »als beratende<br />

Körperschaft des Ministers« betont, um dann<br />

zu bestätigen, dass »das System <strong>der</strong> Einzelleitung<br />

[…] in keinem Falle aufgehoben«<br />

wird.<br />

Die Geschäftsordnung für das Kollegium<br />

beim Staatssekretär des SfS im MdI (seit<br />

24.11.1955 wie<strong>der</strong> MfS) wurde 1957 außer<br />

Kraft gesetzt (»Ungültig 30.9.57 E. Honecker«).<br />

Auf <strong>der</strong> Kollegiumssitzung am<br />

1.10.1957 ergänzte GL Erich MIELKE unter<br />

dem Tagesordnungspunkt »3.) Verschiedenes«<br />

die Mitteilung um den Hinweis, dass<br />

ein neues Statut »nicht mehr geschaffen«<br />

wird. Danach wurden Zuständigkeiten des<br />

Kollegiums durch dienstliche Bestimmungen<br />

– z. B. Befehl 10/70 des Ministers vom<br />

25.2.1970 über die Erarbeitung <strong>der</strong> Vorlagen

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