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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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tersuchungshäftlingen für das Haftkrankenhaus,<br />

z. B. für Spezialbehandlung in das<br />

Haftkrankenhaus des MdI in Leipzig, Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> materiellen Versorgung des<br />

Haftkrankenhauses einschließlich <strong>der</strong> Verpflegung<br />

für die Untersuchungshäftlinge,<br />

Ausbildung des Sanitätspersonals <strong>der</strong><br />

Abt. Haftkrankenhaus,<br />

■ Sicherung <strong>der</strong> dem MfS zur Verfügung<br />

gestellten Strafvollzugshäftlinge, ihrer Unterbringung<br />

und ihres Einsatzes in <strong>der</strong> produktiven<br />

Arbeit (nach Auflösung <strong>der</strong><br />

Abt. XVI 1974),<br />

■ Sicherungs- und Kontrolldienst (24-<br />

Stunden-Überwachung) im Haftkrankenhaus<br />

ab 1986,<br />

■ »sichere Durchführung aller notwendigen<br />

Transporte für die Verlegung <strong>der</strong> für die<br />

Übersiedlung vorgesehenen Strafgefangenen<br />

sowie <strong>der</strong> Transport von <strong>der</strong> Haftanstalt <strong>der</strong><br />

BV Karl-Marx-Stadt zur Ausreise-GÜST«<br />

(meint sog. »Häftlingsfreikauf« durch die<br />

Bundesrepublik Deutschland).<br />

6. Arbeit in und nach dem OG<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenstellung<br />

7. Internationale Verbindungen<br />

Die Abt. XIV war eingebunden in die bi-<br />

und multilaterale Zusammenarbeit <strong>der</strong> Sicherheitsorgane<br />

<strong>der</strong> sozialistischen Län<strong>der</strong>.<br />

Dazu erfolgte die Durchführung bzw. Teilnahme<br />

an Erfahrungsaustauschen zu Aufgaben<br />

und speziellen Aspekten des Untersuchungshaftvollzuges,<br />

Rechtsentwicklung,<br />

weitere Sicherung von Beweismitteln, medizinische<br />

Betreuung, Sicherung <strong>der</strong> Konspiration,<br />

technische Sicherheit usw. Die Vertretung<br />

des KfS beim MfS <strong>der</strong> DDR setzte zur<br />

Aufrechterhaltung eines ständigen Arbeitskontaktes<br />

vereinbarungsgemäß einen Verbindungsoffizier<br />

bei <strong>der</strong> HA IX ein. Dieser<br />

war zugleich zuständig für die Abt. XIV.<br />

■ Die Abt. XIV beteiligte sich aktiv an dem<br />

Auf- und Ausbau bzw. <strong>der</strong> Unterstützung<br />

von Sicherheitsorganen in Län<strong>der</strong>n mit sozialistischer<br />

Orientierung sowie an<strong>der</strong>en befreundeten<br />

Län<strong>der</strong>n und Bewegungen: Hier-<br />

Abteilung XIV (Untersuchungshaft, Strafvollzug) 91<br />

zu gehörten u. a. Konsultationen zu Haftanstalten<br />

bzw. Arbeitslagern mit Delegationen<br />

des MdI Nicaraguas und Beratung zu Sicherheitserfor<strong>der</strong>nissen<br />

bei Gefängnissen.<br />

8. Entwicklung/Beson<strong>der</strong>heiten<br />

1960 wurde die bisherige Abt. XIV in zwei<br />

Abteilungen, »XIV« und »XVI«, aufgeteilt.<br />

Befehl 17/86 des Ministers regelt den Vollzug<br />

von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen<br />

in den Untersuchungshaftanstalten <strong>der</strong> Abt.<br />

XIV des MfS, »wenn dies aus Gründen <strong>der</strong><br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Konspiration und Geheimhaltung,<br />

<strong>der</strong> Wahrung von Sicherheitserfor<strong>der</strong>nissen,<br />

des Schutzes <strong>der</strong> Person o<strong>der</strong><br />

aus an<strong>der</strong>en politisch-operativen Gründen<br />

notwendig« erschien. Dies betraf Strafgefangene,<br />

■ die ehemals Angehörige des MfS<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Schutz- und Sicherheitsorgane<br />

waren, ■ die wichtige Funktionen in staatlichen<br />

Organen, in <strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> in gesellschaftlichen<br />

Organisationen innehatten,<br />

■ die als bedeutsame Geheimnisträger eingestuft<br />

waren, ■ die aus Familien von Angehörigen<br />

des MfS u. a. Schutz- und Sicherheitsorganen<br />

bzw. aus Familien von Personen<br />

mit politisch-operativ zu beachtenden<br />

Funktionen stammten, ■ die als »bedeutsame<br />

IM« galten, sowie Personen, die »aus an<strong>der</strong>en<br />

politisch-operativen Gründen nicht in<br />

Strafvollzugseinrichtungen des MdI einzuweisen«<br />

waren.<br />

Überdies war die Zuweisung von Strafgefangenen<br />

zum Strafvollzug möglich, »wenn<br />

dies für den spezifischen Arbeitseinsatz in<br />

den Abteilungen XIV erfor<strong>der</strong>lich« war.<br />

Die Planungen für den »Verteidigungszustand«<br />

wiesen <strong>der</strong> Abt. XIV die Verantwortung<br />

für die innere Sicherheit in den UHA I<br />

und UHA II, in den Isolierungsobjekten,<br />

einschließlich Sicherung <strong>der</strong> »Gefangenen-,<br />

Isoliertentransporte« und <strong>der</strong> Strafgefangenenarbeitskommandos<br />

zu. Die Abt. Haftkrankenhaus<br />

sollte zugleich dem Ltr. <strong>der</strong><br />

Abt. XIV unterstellt werden.<br />

Der Ltr. <strong>der</strong> Abt. XIV des MfS Berlin traf<br />

die Festlegung über die Einweisung in die<br />

jeweilige Abt. XIV, also MfS Berlin o<strong>der</strong> in

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