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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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472<br />

Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz<br />

beim BdZL als »Leistungszentrum Fallschirmspringen<br />

Eilenburg«; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. Nr. 8521<br />

■ Befehl 1/89 des Ministers v. 5.1.1989 über die<br />

Bildung des Kommandos 5 im WR Berlin; <strong>BStU</strong>,<br />

MfS, BdL/Dok. Nr. 5274<br />

■ Befehl 11/89 des Ministers v. 14.7.1989 über die<br />

Herauslösung <strong>der</strong> Schule WSE aus dem Bestand <strong>der</strong><br />

Hochschule des MfS und Einglie<strong>der</strong>ung in das WR<br />

»F. E. Dzierzynski« als Offiziersschule zur Ausbildung<br />

für den militärisch-operativen Wach- und Sicherungsdienst;<br />

<strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. Nr. 8945<br />

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wachregiments<br />

Berlin wurden vor allem in Dienstanweisungen,<br />

Instruktionen, Anweisungen, Festlegungen, Ordnungen<br />

und Schreiben festgelegt bzw. mitgeteilt.<br />

Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz<br />

1. Bezeichnung<br />

ZAGG, Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz<br />

2. Vorgängereinrichtung<br />

AG SVS<br />

3. Nachfolgeeinrichtung<br />

Kein Nachfolger<br />

4. Bestandsdauer<br />

Herbst/1968–1989/Auflösung<br />

5. Aufgaben<br />

Schwerpunktmäßige, politisch-operative Sicherung<br />

ausgewählter Staats- und Dienstgeheimnisse,<br />

von Geheimnisträgern, politischoperative<br />

Einflussnahme auf Organe und<br />

Einrichtungen zur Gewährleistung des Geheim(nis)schutzes,<br />

beson<strong>der</strong>s durch:<br />

■ Gewährleistung <strong>der</strong> ständigen Einschätzung<br />

<strong>der</strong> politisch-operativen Lage auf dem<br />

Gebiet des Geheim(nis)schutzes in den Organen<br />

und Einrichtungen sowie des aktuellen,<br />

lückenlosen Informationsflusses zu<br />

Problemen des Geheim(nis)schutzes,<br />

■ Anleitung und Unterstützung <strong>der</strong> Leiter<br />

<strong>der</strong> Diensteinheiten bei <strong>der</strong> Durchsetzung<br />

eines wirksamen Geheim(nis)schutzes in den<br />

Organen und Einrichtungen,<br />

■ ständige Überprüfung und Kontrolle <strong>der</strong><br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften zum<br />

Geheim(nis)schutz in den Organen und Einrichtungen,<br />

■ Realisierung spezieller Aufgaben im Zusammenwirken<br />

mit den zentralen Organen<br />

und Einrichtungen zur Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Pflichten und Aufgaben zur Gewährleistung<br />

des Geheim(nis)schutzes, u. a. bei <strong>der</strong> zweiseitigen<br />

Zusammenarbeit mit den sozialistischen<br />

Län<strong>der</strong>n, beim Zusammenwirken mit<br />

den Organen des MdI, dem MfNV, <strong>der</strong><br />

HV Zivilverteidigung, den Rechtspflegeorganen<br />

und an<strong>der</strong>en Einrichtungen,

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