Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
Quelle: arge-kwtb 2004<br />
Abb. 2.1-14: Verwertung und Recycling von Straßenaufbruch 2004<br />
Baustellenabfälle (ohne Abfälle auf Gipsbasis)<br />
Bis 2005 wurden Baustellenabfälle noch ganz überwiegend deponiert 11 . Mit Einführung<br />
der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) wurde die Deponierung von unbehandelten<br />
Abfällen aus Haushalten und Gewerbe ab dem 1. Juni 2005 verboten 12 . In Folge dessen<br />
hat sich auf den Baustellen eine getrennte Erfassung insbesondere der nicht minerali-<br />
schen Abfälle (z.B. Verschnittmaterialien, Gummi, Dichtungsabfälle und Dämmmateriali-<br />
en) durchgesetzt. Insbesondere bei Umbau- und Abbrucharbeiten werden nicht-<br />
mineralische Bauabfälle (z.B. Fenster, Türen, Konstruktionsholz aber auch Metalle, Teer-<br />
pappen, Kleber etc.) sorgfältig von der mineralischen Bausubstanz getrennt. Die Zeiten<br />
der Deponierung von gemischten Bauabfällen sind somit Vergangenheit.<br />
Möglichkeiten für den Einsatz von Recyclingbaustoffen<br />
Mineralische Recycling-Baustoffe bestehen in der Regel aus Granulaten in unterschiedli-<br />
chen Größen, die zum überwiegenden Teil im Straßenbau, im Erdbau (z. B. Bauwerkshin-<br />
terfüllungen, Lärmschutzwällen), im Garten- und Landschaftsbau (z. B. als Vegetations-<br />
baustoff) und zunehmend auch für die Herstellung von Beton verwendet werden.<br />
Die Anforderungen an Recycling-Baustoffe hängen dabei insbesondere vom vorgesehe-<br />
nen Verwendungszweck ab (s. Abschnitt 2.1.4). Im Regelfall müssen Recyclingbaustoffe<br />
jedoch hinsichtlich der bautechnischen und umwelttechnischen Eigenschaften gleichwer-<br />
tig im Vergleich zu Baustoffen aus Primärrohstoffen sein.<br />
Die geplante Ersatzbaustoffverordnung soll zukünftig die Verwertung von mineralischen<br />
Materialien bundeseinheitlich regeln und die derzeitigen teils länderspezifischen Regelun-<br />
gen ersetzen. Gemäß Arbeitsentwurf der ErsatzbaustoffV muss der Einbau mineralischer<br />
Ersatzbaustoff grundsätzlich so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grund-<br />
wasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind 13 . Dar-<br />
über hinaus gelten spezielle Anforderungen. Für die jeweiligen Materialien werden spezi-<br />
11 Nach Auswertung der Arge Kreislaufwirtschaftsträger Bau lag das Aufkommen der Baustellenabfälle im Jahr<br />
2004 bei 1,9 Mio. t, wovon ca. 1,4 Mio. t (74%) deponiert wurden.<br />
12 Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV, 27.04.2009) fasst die Anforderungen der Deponieverordnung,<br />
der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk<br />
zusammen.<br />
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