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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

Quelle: arge-kwtb 2004<br />

Abb. 2.1-14: Verwertung und Recycling von Straßenaufbruch 2004<br />

Baustellenabfälle (ohne Abfälle auf Gipsbasis)<br />

Bis 2005 wurden Baustellenabfälle noch ganz überwiegend deponiert 11 . Mit Einführung<br />

der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) wurde die Deponierung von unbehandelten<br />

Abfällen aus Haushalten und Gewerbe ab dem 1. Juni 2005 verboten 12 . In Folge dessen<br />

hat sich auf den Baustellen eine getrennte Erfassung insbesondere der nicht minerali-<br />

schen Abfälle (z.B. Verschnittmaterialien, Gummi, Dichtungsabfälle und Dämmmateriali-<br />

en) durchgesetzt. Insbesondere bei Umbau- und Abbrucharbeiten werden nicht-<br />

mineralische Bauabfälle (z.B. Fenster, Türen, Konstruktionsholz aber auch Metalle, Teer-<br />

pappen, Kleber etc.) sorgfältig von der mineralischen Bausubstanz getrennt. Die Zeiten<br />

der Deponierung von gemischten Bauabfällen sind somit Vergangenheit.<br />

Möglichkeiten für den Einsatz von Recyclingbaustoffen<br />

Mineralische Recycling-Baustoffe bestehen in der Regel aus Granulaten in unterschiedli-<br />

chen Größen, die zum überwiegenden Teil im Straßenbau, im Erdbau (z. B. Bauwerkshin-<br />

terfüllungen, Lärmschutzwällen), im Garten- und Landschaftsbau (z. B. als Vegetations-<br />

baustoff) und zunehmend auch für die Herstellung von Beton verwendet werden.<br />

Die Anforderungen an Recycling-Baustoffe hängen dabei insbesondere vom vorgesehe-<br />

nen Verwendungszweck ab (s. Abschnitt 2.1.4). Im Regelfall müssen Recyclingbaustoffe<br />

jedoch hinsichtlich der bautechnischen und umwelttechnischen Eigenschaften gleichwer-<br />

tig im Vergleich zu Baustoffen aus Primärrohstoffen sein.<br />

Die geplante Ersatzbaustoffverordnung soll zukünftig die Verwertung von mineralischen<br />

Materialien bundeseinheitlich regeln und die derzeitigen teils länderspezifischen Regelun-<br />

gen ersetzen. Gemäß Arbeitsentwurf der ErsatzbaustoffV muss der Einbau mineralischer<br />

Ersatzbaustoff grundsätzlich so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grund-<br />

wasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind 13 . Dar-<br />

über hinaus gelten spezielle Anforderungen. Für die jeweiligen Materialien werden spezi-<br />

11 Nach Auswertung der Arge Kreislaufwirtschaftsträger Bau lag das Aufkommen der Baustellenabfälle im Jahr<br />

2004 bei 1,9 Mio. t, wovon ca. 1,4 Mio. t (74%) deponiert wurden.<br />

12 Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV, 27.04.2009) fasst die Anforderungen der Deponieverordnung,<br />

der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk<br />

zusammen.<br />

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