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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

hergestellten Recyclingbaustoffe (RC) als RC-1-Materialien einzustufen sind und damit in<br />

offenen Einbauweisen eingesetzt werden können (vgl. Tab. 2.1-7). Weitere 23% können<br />

in teildurchströmten Bauwerken, die übrigen 18% in geschlossenen Bauweisen eingesetzt<br />

werden.<br />

Tab. 2.1-7: Zulässige Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Recyclingbaustoffe (RC)<br />

112<br />

Aufkommen<br />

insgesamt<br />

100%<br />

ca. 55,9 Mio. t/a<br />

offene Bauweisen<br />

Tragschichten ohne Bindemittel<br />

oder Verfüllungen unter Pflaster<br />

und Plattenbelägen<br />

59 %<br />

bzw. 33 Mio. t/a<br />

teildurchströmte<br />

Bauweisen<br />

Schottertragschichten,<br />

Frostschutzschichten,<br />

Unterbau unter gebundenenDeckschichten<br />

im Straßendamm<br />

mit seitlicher Durchströmung<br />

im Böschungsbereich<br />

23 %<br />

bzw. 12,9 Mio. t/a<br />

geschlossene<br />

Bauweisen<br />

bitumen- oder hydraulisch<br />

gebundene<br />

Deck- und Tragschichten,Tragschichten<br />

unter Pflaster<br />

und Platten mit<br />

wasserundurchlässiger<br />

Fugenabdichtung<br />

18 %<br />

bzw. 10 Mio. t/a<br />

Quelle: Arbeitsentwurf Ersatzbaustoffverordnung, 2011; Auszug aus der Tabelle: Zulässige Verwertungsmög-<br />

lichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB)<br />

Aus Sicht der Recyclingwirtschaft gibt es allerdings auch die Besorgnis, dass mit der Er-<br />

satzbaustoffV bzw. den dort geregelten spezifischen Materialwerten eher eine Einschrän-<br />

kung der Verwertungswege verbunden sein wird. So kommt z.B. die Prognos AG im<br />

Rahmen einer Studie zu dem Schluss, dass zukünftig mit einer erheblichen Steigerung<br />

der Beseitigungsmengen, die nicht mehr verwertet werden können, zu rechnen ist (Pro-<br />

gnos AG 2010).<br />

2.1.9 Deponierung von Baurestmassen<br />

Endlagerung in Deponien nur für eine Restkategorie an Müll<br />

Deponierung ist die letzte Option der Müllbeseitigung, wenn keine Verwertung mehr<br />

möglich ist; sie sollte nur noch eine Restkategorie an Müll betreffen. Bei den Siedlungs-<br />

abfällen ist dies schon weitgehend gelungen. Zwischen 1997 und 2008 sank die Ablage-<br />

rungsquote der Siedlungsabfälle von 38,8 % auf einen minimalen Rest von nur 0,6 %<br />

nicht vorbehandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle; bis 2020 soll die Ablagerung von ver-<br />

wertbaren Siedlungsabfällen weitestgehend eingestellt und stattdessen eine möglichst<br />

weitgehende Vermeidung und Verwertung erreicht werden 19 (s. Abb. 2.1-15).<br />

Bau- und Abbruchabfälle, die nicht verwertbar sind, dürfen in Abhängigkeit von ihrem<br />

Schadstoffpotenzial nur auf Deponien oder Deponieabschnitten abgelagert werden, wenn<br />

sie die Anforderungen der entsprechenden Deponieklassen einhalten (s. Tab. 2.1-8). Aus<br />

der Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) ergeben sich Vorgaben hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit der Verwertung von mineralischen Abfällen als Deponierersatzbaustoff. Da-<br />

bei ist zudem die Genehmigungssituationen der einzelnen Deponien zu berücksichtigen.<br />

19 s. Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de; retr.<br />

21.02.2011

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