Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
hergestellten Recyclingbaustoffe (RC) als RC-1-Materialien einzustufen sind und damit in<br />
offenen Einbauweisen eingesetzt werden können (vgl. Tab. 2.1-7). Weitere 23% können<br />
in teildurchströmten Bauwerken, die übrigen 18% in geschlossenen Bauweisen eingesetzt<br />
werden.<br />
Tab. 2.1-7: Zulässige Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Recyclingbaustoffe (RC)<br />
112<br />
Aufkommen<br />
insgesamt<br />
100%<br />
ca. 55,9 Mio. t/a<br />
offene Bauweisen<br />
Tragschichten ohne Bindemittel<br />
oder Verfüllungen unter Pflaster<br />
und Plattenbelägen<br />
59 %<br />
bzw. 33 Mio. t/a<br />
teildurchströmte<br />
Bauweisen<br />
Schottertragschichten,<br />
Frostschutzschichten,<br />
Unterbau unter gebundenenDeckschichten<br />
im Straßendamm<br />
mit seitlicher Durchströmung<br />
im Böschungsbereich<br />
23 %<br />
bzw. 12,9 Mio. t/a<br />
geschlossene<br />
Bauweisen<br />
bitumen- oder hydraulisch<br />
gebundene<br />
Deck- und Tragschichten,Tragschichten<br />
unter Pflaster<br />
und Platten mit<br />
wasserundurchlässiger<br />
Fugenabdichtung<br />
18 %<br />
bzw. 10 Mio. t/a<br />
Quelle: Arbeitsentwurf Ersatzbaustoffverordnung, 2011; Auszug aus der Tabelle: Zulässige Verwertungsmög-<br />
lichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB)<br />
Aus Sicht der Recyclingwirtschaft gibt es allerdings auch die Besorgnis, dass mit der Er-<br />
satzbaustoffV bzw. den dort geregelten spezifischen Materialwerten eher eine Einschrän-<br />
kung der Verwertungswege verbunden sein wird. So kommt z.B. die Prognos AG im<br />
Rahmen einer Studie zu dem Schluss, dass zukünftig mit einer erheblichen Steigerung<br />
der Beseitigungsmengen, die nicht mehr verwertet werden können, zu rechnen ist (Pro-<br />
gnos AG 2010).<br />
2.1.9 Deponierung von Baurestmassen<br />
Endlagerung in Deponien nur für eine Restkategorie an Müll<br />
Deponierung ist die letzte Option der Müllbeseitigung, wenn keine Verwertung mehr<br />
möglich ist; sie sollte nur noch eine Restkategorie an Müll betreffen. Bei den Siedlungs-<br />
abfällen ist dies schon weitgehend gelungen. Zwischen 1997 und 2008 sank die Ablage-<br />
rungsquote der Siedlungsabfälle von 38,8 % auf einen minimalen Rest von nur 0,6 %<br />
nicht vorbehandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle; bis 2020 soll die Ablagerung von ver-<br />
wertbaren Siedlungsabfällen weitestgehend eingestellt und stattdessen eine möglichst<br />
weitgehende Vermeidung und Verwertung erreicht werden 19 (s. Abb. 2.1-15).<br />
Bau- und Abbruchabfälle, die nicht verwertbar sind, dürfen in Abhängigkeit von ihrem<br />
Schadstoffpotenzial nur auf Deponien oder Deponieabschnitten abgelagert werden, wenn<br />
sie die Anforderungen der entsprechenden Deponieklassen einhalten (s. Tab. 2.1-8). Aus<br />
der Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) ergeben sich Vorgaben hinsichtlich der<br />
Zulässigkeit der Verwertung von mineralischen Abfällen als Deponierersatzbaustoff. Da-<br />
bei ist zudem die Genehmigungssituationen der einzelnen Deponien zu berücksichtigen.<br />
19 s. Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de; retr.<br />
21.02.2011