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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

Auswirkungen von Baustoffen auf die Gesundheit<br />

Auch schon in früheren Zeiten waren bestimmte Baumaterialien bei ihrer Herstellung und<br />

Verarbeitung mit Gesundheitsgefahren verbunden. Bedeutsame kanzerogene Potenziale<br />

haben z.B. die bei der Bearbeitung entstehenden Stäube bestimmter heimischer Harthöl-<br />

zer 7 (Buche, Eiche) und Steine (Silikate 8 , z.B. Granit). Aber erst die neuere Anwendung<br />

gesundheitsgefährdender Stoffe in Bauprodukten in großen Mengen und vor allem die<br />

verbesserten medizinischen und naturwissenschaftlichen Nachweismethoden haben die<br />

Aufmerksamkeit auf diese Gefahrenpotenziale gelenkt. In die Diskussion geraten waren in<br />

den 80er und 90er Jahren insbesondere:<br />

136<br />

• Asbest 9 ,<br />

• Formaldehyd 10 ,<br />

• polychlorierte Biphenyle (PCB) 11 und Terphenyle (PCT),<br />

• polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK);<br />

• flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds / VOC),<br />

• die Holzschutzmittel Lindan 12 und<br />

• Pentachlorphenol (PCP 13 ).<br />

Soweit diese Stoffe nicht mittlerweile verboten sind, wie z.B. Asbest und PCP, sind bei<br />

der Verwendung im Bauwesen durch technische Vorgaben für Herstellung und Handhabung<br />

die von ihnen ausgehenden Belastungen der Gesundheit mittlerweile stark reduziert<br />

worden.<br />

Der Weg dahin allerdings ist wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Interessen, die mit<br />

Produktion und Anwendung der Stoffe verbunden sind, und wegen der erforderlichen wissenschaftlich<br />

abgesicherten Nachweise des Gefährdungspotenzials äußerst langwierig. Ein<br />

7<br />

Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997, zuletzt geändert 2009, Anlage 1, Zif. 4203 „Adenokarzinome<br />

der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz“<br />

8<br />

Verursacht wird Silikose durch Inhalation und Ablagerung von mineralischem, insbesondere quarzhaltigem<br />

Staub in der Lunge. Silikose ist als Berufskrankheit anerkannt und ist ein Risiko bei der Steinbearbeitung<br />

wie auch z.B. beim Bimsabbau. S. BKV, Anlage 1 Zif. 4101 „Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)“ und<br />

4102 „Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)“<br />

9<br />

Bereits 1943 war Lungenkrebs infolge von Belastungen mit Asbeststaub als Berufskrankheit anerkannt worden;<br />

1970 wurde Asbest in Deutschland als karzinogen anerkannt; seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung<br />

asbesthaltiger Produkte und die Verwendung von Asbest verboten, seit 2005 auch EU-weit.<br />

10<br />

Formaldehyd kann Allergien, Haut-, Atemwegs- oder Augenreizungen verursachen. 2004 stufte die Internationale<br />

Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO die Substanz Formaldehyd<br />

als „krebserregend für den Menschen“ ein. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft Formaldehyd<br />

mittlerweile auf der Grundlage neuerer Studien als „krebsauslösend für den Menschen“ ein (Bundesinstitut<br />

für Risikobewertung / BfR Pressemitteilung 2004).<br />

11<br />

PCB (Polychlorierte Biphenyle) sind im Bauwesen vor allem in Fugendichtungen enthalten gewesen, aus<br />

denen sie durch Ausgasung in die Umwelt gelangen. 1989 wurde durch die PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung<br />

das Inverkehrbringen und Verwenden weitgehend verboten. Die Regelungen wurden 1993 in die Chemikalien-Verbotsverordnung<br />

(ChemVerbotsV) übernommen.<br />

PCB wurden in die Liste von zunächst 12 langlebigen organischen Schadstoffen (engl. persistent organic pollutants,<br />

POPs) der Stockholmer Konvention (POP-Konvention) von 2001 aufgenommen, mit der die Stoffe<br />

völkerrechtlich bindenden Verboten bzw. engen Beschränkungen unterliegen. Die Konvention trat 2004 in<br />

Kraft. 2009 wurde sie um neun weitere Stoffe ergänzt, darunter Lindan (γ-Hexachlorcyclohexan), s.u.<br />

12<br />

In Deutschland darf Lindan (Gamma-Hexachlorcyclohexan) seit 1980 nur isomerenrein als Fraß- und Kontaktgift<br />

eingesetzt werden. Lindan wird seit 1984 in der BRD, seit 1989 in der DDR nicht mehr hergestellt.<br />

13<br />

Bereits 1978 waren in Deutschland Kennzeichnungspflichten für PCP-haltige Zubereitungen eingeführt worden.<br />

Im gleichen Jahr wurde für Präparate mit Prüfzeichen des damaligen Instituts für Bautechnik die Anwendung<br />

in Räumen zum dauernden Aufenthalt von Personen untersagt. 1989 wurden dann das Inverkehrbringen<br />

und die Verwendung von PCP und PCP-haltigen Produkten durch die Pentachlorphenolverbotsverordnung<br />

(PCP-V) untersagt, die Regelung wurde dann in die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV,<br />

1994) übernommen.

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