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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

2.4.2 und 2.4.4 genannten Grundsätzen und Prioritäten bei der Auswahl von Bauproduk-<br />

ten entsprechen oder daraus abgeleitet sind.<br />

Ausschreibung, Vergabe und Beschaffung als Instrument der Umweltpolitik<br />

Die Bedeutung der öffentlichen Bauherren – Bund, Länder und Gemeinden – für das<br />

Nachhaltige <strong>Bauen</strong> besteht nicht zuletzt darin, dass sie in der Regel über ein kompeten-<br />

tes Baumanagement verfügen und kontinuierlich ein großes Volumen an Bauleistungen<br />

beauftragen. Weiterhin sind sowohl beim Neubau wie bei der Erneuerung und Bewirtschaftung<br />

des Bestandes Güter zur Einrichtung, Ausstattung und Pflege in erheblichem<br />

Umfang zu beschaffen. Die öffentliche Verwaltung als wichtiger Akteur bei der Umsetzung<br />

der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie kann sich zudem zur Selbstbindung eindeutige<br />

Richtlinien für umweltentlastendes Handeln geben (vgl. z.B. Stadt Frankfurt 2010).<br />

International ist das Thema einer umweltfreundlichen Beschaffung als Ergebnis der Konferenz<br />

für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro im<br />

Juni 1992 bereits in der Agenda 21 verankert. Darin verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten<br />

zu einer Vorreiterrolle beim öffentlichen Beschaffungswesen: „Die Regierungen<br />

sind ebenfalls als Faktor des allgemeinen Konsumverhaltens zu betrachten, insbesondere<br />

in Ländern, in denen die öffentliche Hand eine wichtige Rolle innerhalb der Wirtschaft<br />

spielt und erheblichen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen und die Vorstellungen<br />

der Allgemeinheit hat. Daher sollen sie das Beschaffungswesen untergeordneter<br />

Behörden und Ministerien prüfen, um - soweit dies möglich ist – eine verstärkte Umweltbezogenheit<br />

des öffentlichen Beschaffungswesens herbeizuführen, ohne dabei mit<br />

handelspolitischen Grundsätzen in Konflikt zu geraten.“ (BMUNR 1993, Abschnitt 4.23)<br />

Mit Bezug auf die Agenda 21 hat auch die OECD 2002 ihren Mitgliedsstaaten die Empfehlung<br />

gegeben, bei der öffentlichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, darunter<br />

auch Infrastrukturanlagen und Gebäude, Umweltanliegen verstärkt zu berücksichtigen,<br />

ebenfalls mit dem Hinweis, dass Regierungen bzw. staatliche Behörden hierbei eine<br />

Vorbildrolle einnehmen können 32 .<br />

Auch in der Europäischen Union wird das öffentliche Beschaffungswesen mit einem Anteil<br />

von 17 % am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU als ein gewichtiger Faktor angesehen,<br />

um Markt und Trends zu beeinflussen. Die EU hat sich mit der Frage der Verknüpfung der<br />

Beschaffung in einer interpretierenden Mitteilung 33 von 2001 ausführlich beschäftigt. Darin<br />

wird eine Vielzahl von Möglichkeiten benannt, Umweltaspekte zu berücksichtigen, allein<br />

mit der Einschränkung, dass sie den Marktzugang nicht beschränken dürfen. Solche<br />

Möglichkeiten bestehen u.a. bei der Vergabe von Bauleistungen bei<br />

• der Definition des Auftragsgegenstandes (z.B. Gebäude mit Sonnenkollektoren,<br />

Elektrobusse),<br />

• der Festlegung der technischen Spezifikationen, etwa durch Vorgabe von Grundstoffen<br />

oder Ausgangsmaterialien (z.B. Fensterrahmen aus Holz) oder von Produk-<br />

dass durch die Beschaffung von umweltgerechten Leistungen großteils nicht mit wesentlichen Mehrkosten zu<br />

rechnen ist und langfristig betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Einsparungen zu erzielen sind<br />

32<br />

Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Empfehlung des Rates zur Verbesserung<br />

der Umweltleistung im öffentlichen Beschaffungswesen vom 23. Januar 2002, Dokument C(2002)3. vgl.<br />

www.oecd.org/dataoecd/21/4/33643784.pdf<br />

33<br />

Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht<br />

und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge vom 4. Juli 2001 (www.bmwi.de)<br />

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