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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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2.1.5 Verwertungsstrategien für Baurestmassen<br />

Grundsätze<br />

Die anfallenden Baurestmassen sind vorzugsweise einer<br />

ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen, soweit dies<br />

technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Um die<br />

Kosten möglichst gering zu halten, ist dabei in erster Linie<br />

auf eine Trennung bzw. Getrennthaltung der belasteten<br />

und unbelasteten Materialien im Rahmen der Bauausfüh-<br />

rung bzw. des Abbruchs zu achten. Speziell für die Ver-<br />

wertung von anfallendem Bodenaushub bieten sich insbe-<br />

sondere auch Verfüllmaßnahmen oder Oberflächenprofilie-<br />

rungen direkt auf dem Baugrundstück an.<br />

Die anschließende Aufbereitung der anfallenden Materiali-<br />

en setzt sich dabei insbesondere aus den Verfahrens-<br />

schritten Sortierung, Aufbereitung und ggf. Behandlung<br />

zusammen (s. auch Abschnitt 2.1.6).<br />

Baurestmassen, für die eine Verwertung technisch nicht<br />

möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, werden in<br />

der Regel einer thermischen Verwertung zugeführt oder<br />

auf einer Deponie beseitigt (Graubner/Hüske 2003).<br />

Rückbau- und Abfallkonzept für den Gebäudeab-<br />

bruch und die Sanierung<br />

Da es sich bei Gebäuden in aller Regel um Unikate han-<br />

delt, lassen sich die bei einem Abbruch bzw. einem Um-<br />

bau anfallenden Baumaterialien bzw. Bauabfälle und auch<br />

Schadstoffe nur durch eine eingehende Untersuchung des<br />

Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

konkreten Gebäudes in Verbindung mit einer Bewertung der Bausubstanz identifizieren.<br />

Dabei sollte die Untersuchung und gegebenenfalls Beprobung der Baumaterialien auf<br />

Schadstoffe möglichst noch am bestehenden Gebäude im Rahmen einer Begehung vor-<br />

genommen werden, um im Vorfeld das optimale Rückbau- und Entsorgungskonzept fest-<br />

legen und die anfallenden Abfälle einer möglichst hochwertigen Verwertung zuführen zu<br />

können (s. Abb.2.1-7; vgl. RP DA/GI/KS 2009).<br />

Die Einschaltung eines Sachverständigen im Rahmen der Gebäudeuntersuchung ist zu<br />

empfehlen, insbesondere wenn Zweifel an der Zusammensetzung und/oder der Herkunft<br />

der Baumaterialien bestehen. Oftmals lassen sich bereits durch die vorherige Nutzung<br />

(z.B. Produktionsgebäude, Tankstellen etc.) Rückschlüsse auf die Kontamination ganzer<br />

Gebäude und Gebäudeteile oder auch der Grundstücksflächen ziehen (Pladerer et al.<br />

2004).<br />

Historische und<br />

technische Erkundung<br />

Ermittlung der relevanten<br />

Abfallfraktionen und<br />

Abschätzung der Mengen<br />

Klärung möglicher<br />

Verfahrenswege der<br />

Abtrennung<br />

Klärung möglicher<br />

Entsorgungswege für die<br />

einzelnen Abfallfraktionen<br />

Überwachung und<br />

Fortschreibung des<br />

Entsorgungskonzeptes<br />

während des Rückbaus<br />

Abb. 2.1-6: Schema für die<br />

Erstellung eines Rückbau-<br />

und Entsorgungskonzeptes<br />

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