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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

Die Hessische Bauordnung selbst enthält keine Regelungen bezüglich der anfallenden<br />

Bauabfälle. Beseitigung Die von Pflichten des Ausbau Abfallbesitzers von zur Sicherstellung Beseitigung von eines ordnungsgemäßen<br />

Beseitigung der<br />

Umgangs<br />

nicht befestigten, funktionalen<br />

am Rückbauobjekt konstruktiven<br />

mit den Bauabfällen ergeben sich unmittelbar aus anderen bundes- und landes-<br />

ortsveränderlichen Bauteilen bzw.<br />

befestigten oder<br />

Elemente des<br />

rechtlichen Materialien und Vorschriften. Anlagen und<br />

eingebauten<br />

Bauwerks,<br />

Gegenständen wie Gegenständen, die Anlagen und<br />

Zerstörung der<br />

Liegen auf Grund der bisherigen Nutzung, einer charakteristischen Bauausführung oder<br />

z.B. losen Abfällen, keinen Einfluss auf Gegenständen, die Funktionalität<br />

durch Mobiliar, eine Teppichen organoleptische die Ansprache Standsicherheit Verdachtsmomente keinen Einfluss für auf eine mögliche Schadstoffbelastung<br />

etc. vor, wird von den des Bauwerks zuständigen oder Behörden die Standsicherheit<br />

empfohlen, ein Entsorgungskonzept<br />

der Anlage<br />

des Bauwerks oder<br />

für die zu erwartenden Abfallfraktionen aufzustellen. Im Rahmen der Auskunftspflicht<br />

ausüben, z.B.<br />

der Anlage<br />

gemäß § 40 Abs. 2 KrW-/AbfG Fenster, kann Türen, die zuständige ausüben. Behörde Z.B. auch ein Entsorgungskonzept<br />

beim Bauherren bzw. Rohrleitungen Sanierungspflichtigen und Fenster, anfordern. Türen, Die Vorlage eines Entsorgungskonzepts<br />

im Rahmen nicht des tragende Abbruchantrags wird Rohrleitungen, mit Bezug auf § 40 Abs. 2 KrW-<br />

Wände<br />

Dämmung etc.<br />

/AbfG auch im Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ des Regierungspräsidiums Darmstadt<br />

empfohlen. Das Entsorgungskonzept sollte insbesondere folgende Quelle: Punkte BMVBS/BMV beinhal2008<br />

ten: Abb. 2.1-7: Ablauf von Rückbaumaßnahmen mit der selektiven Abbruchmethode<br />

98<br />

Entrümpelung Demontage Entkernung Abbruch<br />

• Art und Menge der zu erwartenden Bauabfälle<br />

• Abfallkataster mit allen zu entsorgenden Abfällen (Vorkommen, Mengen, Abfall-<br />

schlüsselnummern)<br />

• Darstellung möglicher Gefährdungen (Schadstoffen)<br />

• Darstellung von Verfahrenswegen der Trennung<br />

• Darstellung von möglichen Entsorgungswegen<br />

(BMVBS/BMV 2008).<br />

Sofern während des Rückbaus / Abbruchs die Materialien nach den Vorgaben eines als<br />

Ergebnis der Gebäudeuntersuchung aufgestellten Entsorgungskonzeptes separiert wer-<br />

den, kann in der Regel auf eine weitere Untersuchung der Materialien nach dem Rückbau<br />

oder Abbruch verzichtet werden. Zu beachten ist, dass Abfälle mit gefährlichen Inhalts-<br />

stoffen, wie z.B. Asbest oder Teer, nicht mit Abfällen vermischt werden dürfen, die keine<br />

gefährlichen Inhaltsstoffe besitzen. Aber auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist<br />

eine möglichst sortenreine Trennung zu empfehlen, da für die Entsorgung von mit Schad-<br />

stoffen belasteten Abfällen in der Regel hohe Kosten anfallen, während für einige schad-<br />

stofffreie Abfälle sogar Erlöse erzielt werden können.<br />

Der eigentliche Rückbau / Abbruch kann zum einen mittels konventionellem Abbruchver-<br />

fahren und Großgeräten ohne differenzierte Demontage bzw. Separierung von Baurest-<br />

massen erfolgen. Zum anderen kann der Rückbau mit der selektiven Abbruchmethode<br />

und einer weitgehenden Sortierung / Separierung von Baurestmassen vor Ort erfolgen<br />

(vgl. Graubner/Hüske 2003). Für die Wahl einer Abbruchvariante ist insbesondere aus-<br />

schlaggebend:<br />

• die Entsorgungsmöglichkeiten anfallender Baurestmassen (Annahmebedingungen<br />

und Entsorgungskosten von Recycling- oder Entsorgungsanlagen)<br />

• Bauweise und Konstruktion des Gebäudes, insbesondere die eingesetzten Verbin-<br />

dungstechniken für die Baumaterialien (Verklebung, Verschraubung etc.)<br />

• Mögliche örtliche Einschränkungen hinsichtlich Platzverhältnissen, Lärm, Staub<br />

und Erschütterungen

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