Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
Die Hessische Bauordnung selbst enthält keine Regelungen bezüglich der anfallenden<br />
Bauabfälle. Beseitigung Die von Pflichten des Ausbau Abfallbesitzers von zur Sicherstellung Beseitigung von eines ordnungsgemäßen<br />
Beseitigung der<br />
Umgangs<br />
nicht befestigten, funktionalen<br />
am Rückbauobjekt konstruktiven<br />
mit den Bauabfällen ergeben sich unmittelbar aus anderen bundes- und landes-<br />
ortsveränderlichen Bauteilen bzw.<br />
befestigten oder<br />
Elemente des<br />
rechtlichen Materialien und Vorschriften. Anlagen und<br />
eingebauten<br />
Bauwerks,<br />
Gegenständen wie Gegenständen, die Anlagen und<br />
Zerstörung der<br />
Liegen auf Grund der bisherigen Nutzung, einer charakteristischen Bauausführung oder<br />
z.B. losen Abfällen, keinen Einfluss auf Gegenständen, die Funktionalität<br />
durch Mobiliar, eine Teppichen organoleptische die Ansprache Standsicherheit Verdachtsmomente keinen Einfluss für auf eine mögliche Schadstoffbelastung<br />
etc. vor, wird von den des Bauwerks zuständigen oder Behörden die Standsicherheit<br />
empfohlen, ein Entsorgungskonzept<br />
der Anlage<br />
des Bauwerks oder<br />
für die zu erwartenden Abfallfraktionen aufzustellen. Im Rahmen der Auskunftspflicht<br />
ausüben, z.B.<br />
der Anlage<br />
gemäß § 40 Abs. 2 KrW-/AbfG Fenster, kann Türen, die zuständige ausüben. Behörde Z.B. auch ein Entsorgungskonzept<br />
beim Bauherren bzw. Rohrleitungen Sanierungspflichtigen und Fenster, anfordern. Türen, Die Vorlage eines Entsorgungskonzepts<br />
im Rahmen nicht des tragende Abbruchantrags wird Rohrleitungen, mit Bezug auf § 40 Abs. 2 KrW-<br />
Wände<br />
Dämmung etc.<br />
/AbfG auch im Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ des Regierungspräsidiums Darmstadt<br />
empfohlen. Das Entsorgungskonzept sollte insbesondere folgende Quelle: Punkte BMVBS/BMV beinhal2008<br />
ten: Abb. 2.1-7: Ablauf von Rückbaumaßnahmen mit der selektiven Abbruchmethode<br />
98<br />
Entrümpelung Demontage Entkernung Abbruch<br />
• Art und Menge der zu erwartenden Bauabfälle<br />
• Abfallkataster mit allen zu entsorgenden Abfällen (Vorkommen, Mengen, Abfall-<br />
schlüsselnummern)<br />
• Darstellung möglicher Gefährdungen (Schadstoffen)<br />
• Darstellung von Verfahrenswegen der Trennung<br />
• Darstellung von möglichen Entsorgungswegen<br />
(BMVBS/BMV 2008).<br />
Sofern während des Rückbaus / Abbruchs die Materialien nach den Vorgaben eines als<br />
Ergebnis der Gebäudeuntersuchung aufgestellten Entsorgungskonzeptes separiert wer-<br />
den, kann in der Regel auf eine weitere Untersuchung der Materialien nach dem Rückbau<br />
oder Abbruch verzichtet werden. Zu beachten ist, dass Abfälle mit gefährlichen Inhalts-<br />
stoffen, wie z.B. Asbest oder Teer, nicht mit Abfällen vermischt werden dürfen, die keine<br />
gefährlichen Inhaltsstoffe besitzen. Aber auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist<br />
eine möglichst sortenreine Trennung zu empfehlen, da für die Entsorgung von mit Schad-<br />
stoffen belasteten Abfällen in der Regel hohe Kosten anfallen, während für einige schad-<br />
stofffreie Abfälle sogar Erlöse erzielt werden können.<br />
Der eigentliche Rückbau / Abbruch kann zum einen mittels konventionellem Abbruchver-<br />
fahren und Großgeräten ohne differenzierte Demontage bzw. Separierung von Baurest-<br />
massen erfolgen. Zum anderen kann der Rückbau mit der selektiven Abbruchmethode<br />
und einer weitgehenden Sortierung / Separierung von Baurestmassen vor Ort erfolgen<br />
(vgl. Graubner/Hüske 2003). Für die Wahl einer Abbruchvariante ist insbesondere aus-<br />
schlaggebend:<br />
• die Entsorgungsmöglichkeiten anfallender Baurestmassen (Annahmebedingungen<br />
und Entsorgungskosten von Recycling- oder Entsorgungsanlagen)<br />
• Bauweise und Konstruktion des Gebäudes, insbesondere die eingesetzten Verbin-<br />
dungstechniken für die Baumaterialien (Verklebung, Verschraubung etc.)<br />
• Mögliche örtliche Einschränkungen hinsichtlich Platzverhältnissen, Lärm, Staub<br />
und Erschütterungen