Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
forderlich. Betrachtungen, z.B. einzelner Lebensphasen (z.B. Nutzung oder Entsorgung)<br />
oder einzelner Teilaspekte (z.B. Energieaufwand bei der Herstellung), reichen bei der<br />
Komplexität der Bewertungskriterien in der Regel nicht aus.<br />
Positiv- / Negativlisten, Baustoffinformationen<br />
Als Entscheidungshilfe für Architekten, Planer und Bauherren wurden verschiedene wer-<br />
tende Auswahllisten von Stoffen zusammengestellt, die als gesundheitsgefährdend oder<br />
umweltschädigend hinreichend im Verdacht standen (z.B. Rose 1993) bzw. von Baustof-<br />
fen, die als in dieser Hinsicht unbedenklich vorzugsweise eingesetzt werden sollten (z.B.<br />
Adriaans et al. 1998, Heidelberg 1998, Spritzendorfer 2007). Auch die Wohnungsbauför-<br />
derung mit öffentlichen Mitteln kann mit Kriterien der Baustoffwahl verbunden werden,<br />
für die dann entsprechende Listen vorgegeben werden (vgl. z.B. Nordhorn 2006, Land<br />
Vorarlberg 2010; s. Tab. 2.4-1). Der offensichtliche Vorzug solcher Auswahllisten liegt<br />
darin, die Aufmerksamkeit auf bekanntermaßen problematische Baustoffe zu lenken und<br />
die Verwendung alternativer Bauprodukte zu fördern.<br />
Auch Testergebnisse unabhängiger Institute, z.B. Öko-Test oder Stiftung Warentest, zu<br />
bestimmten Gruppen von Bauprodukten bieten Informationen zu deren Auswirkungen auf<br />
Umwelt und Gesundheit, die bei Entscheidungen berücksichtigt werden können.<br />
Der „Blaue Engel“<br />
Um Verbrauchern die Auswahl unbedenklicher Bauprodukte<br />
nach einheitlichen, objektiven und transparenten<br />
Kriterien zu erleichtern, war 1978 das Umweltzeichen<br />
„Der Blaue Engel“ mit Hinweisen wie: „Umweltfreundlich,<br />
weil chromatenarm“, „Umweltfreundlich, weil lösungsmittelarm“<br />
etc. geschaffen worden. Für bestimmte<br />
Produktgruppen mit unerwünschten Umweltwirkungen<br />
wird mit dem Umweltzeichen der relativ beste<br />
Standard definiert, bei dem die erforderliche technische<br />
Qualität mit möglichst wenig schädlichen Auswirkungen<br />
auf Umwelt und Gesundheit verbunden ist. Für<br />
die Prüfung müssen sämtliche Inhaltsstoffe der Zube-<br />
Abb. 2.4-2: Der Blaue Engel<br />
reitungen offengelegt (allerdings nicht veröffentlicht)<br />
werden. Auch wenn sich die Vergabe des Gütesiegels auf bestimmte umweltrelevante<br />
Eigenschaften bezieht, werden daneben immer auch die technisch-funktionalen und weitere<br />
für den Nutzer relevante Eigenschaften mitgeprüft. Das Umweltzeichen wird auf Antrag<br />
vergeben; eine Übersicht über die gesamte Produktgruppe ist damit nicht gegeben.<br />
Mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ war die Absicht verbunden worden, den die Umwelt<br />
relativ am wenigsten belastenden Produkten einen Marktvorteil zu verschaffen und<br />
die anderen Hersteller zu bewegen, bei der Umweltqualität ihrer Produkte entsprechend<br />
nachzuziehen. Ggf. kann auch der Standard der Anforderungen für ein bestimmtes Umweltzeichen<br />
angehoben und an neuere technische Entwicklungen von Zubereitungen mit<br />
geringeren Belastungspotenzialen angepasst werden. Als Instrument zur relativen Marktbeeinflussung<br />
wird das Umweltzeichen dementsprechend für per se unproblematische<br />
Bauprodukte nicht vergeben: also nicht für Kalkkaseinfarben, wohl aber für lösungsmittelarme<br />
Dispersionsfarben.<br />
Wasserbasierte Acryllacke z.B. erhalten den „Blauen Engel“ der Jury Umweltzeichen, weil<br />
ihr Anteil an organischen Lösemitteln zehn Prozent nicht übersteigen darf. Die „klassi-<br />
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