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Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

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2.1.3 Abfallarten und Regelungen für die Entsorgung<br />

Aufgabenstellung<br />

Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

Die Verantwortlichkeiten für eine nachhaltige Bauwirtschaft verteilen sich auf viele Schul-<br />

tern – Bauherren, Architekten und Fachplaner, Baustoffhersteller und Fachhandel, Recyc-<br />

lingbetriebe und bauausführende Unternehmen. Eine nachhaltige Bauwirtschaft kann nur<br />

dann gelingen, wenn sich alle Beteiligten der Aufgabenstellung bewusst sind. Eine beson-<br />

dere Verantwortung trägt dabei der Bauherr, insbesondere auch die öffentliche Hand als<br />

gewichtiger Auftraggeber für Gebäude und Infrastruktureinrichtungen. Gerade auch im<br />

Hinblick auf die Verwendung von Recycling- oder Sekundärbaustoffen sollte die öffentli-<br />

che Hand als Bauherr einen Vorbildcharakter an den Tag legen.<br />

Für die Verwertung von mineralischen Abfällen und anderer Sekundärrohstoffe im Stra-<br />

ßen- und Erdbau gibt es bisher lediglich uneinheitliche Ländererlasse, die zu Vollzugspro-<br />

blemen führen. Die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und anderer<br />

Sekundärrohstoffe sollen zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Das Bundesum-<br />

weltministerium hatte bereits im November 2007 einen ersten Arbeitsentwurf für eine<br />

"Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bau-<br />

werken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-Verordnung" vorgelegt 5 . Inhalt dieses<br />

Entwurfs sind eine neue "Ersatzbaustoffverordnung" sowie geänderte Vorschriften der<br />

BBodSchV zum Auf- und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb der durchwur-<br />

zelbaren Bodenschicht. Dies betrifft insbesondere die Verwertung von aufbereitetem Bau-<br />

schutt, Straßenaufbruch und Bodenmaterial.<br />

Ziele und Zwecke der Ersatzbaustoffverordnung 6 sind<br />

• Regelungen zur einheitlichen Verwertung von mineralischen Abfällen, insbesonde-<br />

re im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung, mit den<br />

Schutzzielen Boden und Grundwasser<br />

• Einheitliche Anforderungen an Abfälle, industrielle Nebenprodukte und Recycling-<br />

Produkte<br />

• Verbesserung der Rechtslage, Vermeidung von ungleichen Wettbewerbsbedingun-<br />

gen.<br />

• Förderung des Prinzips der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu<br />

schonen und eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von bestimmten<br />

mineralischen Abfällen<br />

Dabei richtet sich die Verordnung sowohl an die Erzeuger und Besitzer von mineralischen<br />

Ersatzbaustoffen, als auch an die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung oder die Träger<br />

von Baumaßnahmen.<br />

In der Ersatzbaustoffverordnung (s. Abschnitt 2.1.8) werden grundsätzlich die Einsatz-<br />

möglichkeiten und Einbauweisen sowie spezifische Materialqualitäten von mineralischen<br />

Ersatzbaustoffen festgelegt, z.B. mineralische Abfälle aus Bautätigkeiten, industriellen<br />

Prozessen und Abfallbehandlungsanlagen, Recyclingmaterial wie aufbereiteter Bauschutt,<br />

5 Ein neuerer Arbeitsentwurf der Verordnung datiert vom 6. Januar 2011. Die fachliche Abstimmung der Ersatzbaustoffverordnung<br />

ist wegen der Vielzahl der betroffenen Wirtschaftszweige und der Komplexität der<br />

damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Fragestellungen noch nicht abgeschlossen.<br />

6 Verordnung der Bundesregierung - Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und<br />

das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung<br />

von Boden und bodenähnlichem Material, Arbeitsentwurf, Stand 06.01.2011<br />

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