Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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2.1.3 Abfallarten und Regelungen für die Entsorgung<br />
Aufgabenstellung<br />
Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
Die Verantwortlichkeiten für eine nachhaltige Bauwirtschaft verteilen sich auf viele Schul-<br />
tern – Bauherren, Architekten und Fachplaner, Baustoffhersteller und Fachhandel, Recyc-<br />
lingbetriebe und bauausführende Unternehmen. Eine nachhaltige Bauwirtschaft kann nur<br />
dann gelingen, wenn sich alle Beteiligten der Aufgabenstellung bewusst sind. Eine beson-<br />
dere Verantwortung trägt dabei der Bauherr, insbesondere auch die öffentliche Hand als<br />
gewichtiger Auftraggeber für Gebäude und Infrastruktureinrichtungen. Gerade auch im<br />
Hinblick auf die Verwendung von Recycling- oder Sekundärbaustoffen sollte die öffentli-<br />
che Hand als Bauherr einen Vorbildcharakter an den Tag legen.<br />
Für die Verwertung von mineralischen Abfällen und anderer Sekundärrohstoffe im Stra-<br />
ßen- und Erdbau gibt es bisher lediglich uneinheitliche Ländererlasse, die zu Vollzugspro-<br />
blemen führen. Die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und anderer<br />
Sekundärrohstoffe sollen zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Das Bundesum-<br />
weltministerium hatte bereits im November 2007 einen ersten Arbeitsentwurf für eine<br />
"Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bau-<br />
werken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-Verordnung" vorgelegt 5 . Inhalt dieses<br />
Entwurfs sind eine neue "Ersatzbaustoffverordnung" sowie geänderte Vorschriften der<br />
BBodSchV zum Auf- und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb der durchwur-<br />
zelbaren Bodenschicht. Dies betrifft insbesondere die Verwertung von aufbereitetem Bau-<br />
schutt, Straßenaufbruch und Bodenmaterial.<br />
Ziele und Zwecke der Ersatzbaustoffverordnung 6 sind<br />
• Regelungen zur einheitlichen Verwertung von mineralischen Abfällen, insbesonde-<br />
re im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung, mit den<br />
Schutzzielen Boden und Grundwasser<br />
• Einheitliche Anforderungen an Abfälle, industrielle Nebenprodukte und Recycling-<br />
Produkte<br />
• Verbesserung der Rechtslage, Vermeidung von ungleichen Wettbewerbsbedingun-<br />
gen.<br />
• Förderung des Prinzips der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu<br />
schonen und eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von bestimmten<br />
mineralischen Abfällen<br />
Dabei richtet sich die Verordnung sowohl an die Erzeuger und Besitzer von mineralischen<br />
Ersatzbaustoffen, als auch an die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung oder die Träger<br />
von Baumaßnahmen.<br />
In der Ersatzbaustoffverordnung (s. Abschnitt 2.1.8) werden grundsätzlich die Einsatz-<br />
möglichkeiten und Einbauweisen sowie spezifische Materialqualitäten von mineralischen<br />
Ersatzbaustoffen festgelegt, z.B. mineralische Abfälle aus Bautätigkeiten, industriellen<br />
Prozessen und Abfallbehandlungsanlagen, Recyclingmaterial wie aufbereiteter Bauschutt,<br />
5 Ein neuerer Arbeitsentwurf der Verordnung datiert vom 6. Januar 2011. Die fachliche Abstimmung der Ersatzbaustoffverordnung<br />
ist wegen der Vielzahl der betroffenen Wirtschaftszweige und der Komplexität der<br />
damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Fragestellungen noch nicht abgeschlossen.<br />
6 Verordnung der Bundesregierung - Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und<br />
das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung<br />
von Boden und bodenähnlichem Material, Arbeitsentwurf, Stand 06.01.2011<br />
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