Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 1 Grundlagen<br />
sorgungsphase können ggf. unberücksichtigt bleiben, wenn sehr unterschiedliche Nut-<br />
zungen oder Entsorgungspfade möglich sind.<br />
Messzahlen dokumentieren den spezifischen Beitrag eines Bauprodukts zu Treibhausef-<br />
fekt, Ressourcennutzung, Versauerung, Überdüngung, Smogbildung und ggf. zu Flächen-<br />
nutzung sowie spezifischen toxischen Wirkungen auf Menschen und Ökosysteme. Um-<br />
weltdeklarationen von Bauprodukten sind daher auch eine wichtige Datengrundlage für<br />
die Ökobilanzierung von Gebäuden.<br />
Umweltproduktdeklarationen setzen ein hohes Maß an naturwissenschaftlichem Ver-<br />
ständnis voraus, so dass sie als Verbraucherinformation für breitere Kreise der Vermitt-<br />
lung bedürfen. Diese kann bei Bauprodukten z.B. über das Produktmarketing erfolgen<br />
oder über Gütesiegel bzw. Umweltzeichen, bei denen die Daten der EPD in die Bewertung<br />
einfließen. Da keine rechtliche Bilanzierungspflicht für Bauprodukte besteht, werden EPD<br />
bisher auf rein freiwilliger Basis erstellt.<br />
Das Verfahren der Umweltdeklaration von Bauprodukten (EPD) ist in der Norm ISO<br />
21930 festgelegt 18 (vgl. Abb.1.1-12). EPD beruhen auf ökobilanzbasierten Indikatoren,<br />
die den spezifischen Beitrag eines Bauprodukts zur Umweltbelastung quantifizieren.<br />
Grundlage der Ökobilanzierung<br />
sind die Normen<br />
• Umweltmanagement –<br />
Ökobilanz – Grundsätze<br />
und Rahmenbedingungen<br />
(DIN EN ISO 14040:<br />
2006-10) und<br />
• Umweltmanagement –<br />
Ökobilanz – Anforderungen<br />
und Anleitungen (DIN<br />
EN ISO 14044: 2006-10).<br />
Quelle: Ortleb / BBS 2006<br />
Abb. 1.1-12: Von der ISO 14025 zur Umweltproduktdeklaration<br />
Die EPD berücksichtig alle Stoffflüsse, die größer sind als 1% der gesamten Masse der<br />
Stoffflüsse oder mehr als 1% des Primärenergieverbrauchs ausmachen. In den EPD werden<br />
entsprechend der Ökobilanzierung Aussagen getroffen zu Umweltauswirkungen, Ressourcenverbrauch,<br />
Energiebilanz, CO2-Emissionen usw. sowie Angaben zu Gesundheitsund<br />
Sicherheitsaspekten in den Lebenszyklen eines Produktes. Darüber hinaus werden<br />
auch Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die zur Bewertung von Lebensdauer,<br />
Wärme- und Schallisolierung oder der Qualität der Innenraumluft erforderlich<br />
sind. Anhand dieser Angaben lassen sich Umweltrelevanz und Funktionalität unterschiedlicher<br />
Bauprodukte bewerten und vergleichen. Umweltproduktdeklarationen waren auf<br />
europäischer Ebene nicht zuletzt auch mit dem Ziel eingeführt worden, durch mehr<br />
Transparenz bei den Produkteigenschaften Handelshemmnisse im Binnenmarkt der EU<br />
abzubauen.<br />
Mit der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO), die die vormalige Bauprodukterichtlinie<br />
der EU von 1983 (89/106/EWG, geändert 1993) zur Regelung der Grundlagen der Harmonisierung<br />
im Bauwesen ersetzen soll, dürfte die Umweltdeklaration von Produkten<br />
18 Die ISO Norm zur Umweltdeklaration von Bauprodukten (EPD) ISO 21930 war im ISO Gremium<br />
ISO/TC59/SC17 „<strong>Nachhaltiges</strong> <strong>Bauen</strong>“ unter Beteiligung der europäischen Staaten aber auch weiterer Industriestaaten<br />
wie der USA, Kanada, Japan und Korea erarbeitet worden, kann also als weltweit abgestimmt<br />
gelten.<br />
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