Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />
158<br />
tionsverfahren, um die (un-)sichtbaren Anforderungen an das Produkt oder die<br />
Leistung zu spezifizieren (z.B. Bio-Nahrungsmittel, grüner Strom),<br />
• der Bezugnahme auf Umweltzeichen in der technischen Spezifikation, sofern die<br />
Beweiskraft nicht auf Umweltzeichen allein beschränkt wird,<br />
• der Zulassung von Varianten mit höherer Umweltverträglichkeit,<br />
• der Auswahl der Bieter (z.B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltge-<br />
setze, Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des<br />
Auftrages dadurch beeinflusst wird),<br />
• der Zuschlagserteilung durch Benennung produktbezogener Kriterien, die unmit-<br />
telbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber haben<br />
(z.B. Energieverbrauch, Abgaswerte) oder durch die Berücksichtigung aller Ko-<br />
sten, die während des Lebenszyklus eines Produktes anfallen,<br />
• der Aufnahme zusätzlicher Kriterien (als Nebenbedingung oder bei gleichwertigen<br />
Angeboten) und<br />
• der Vertragsausführung, sofern dies für die Leistung oder Ausführung des Auftra-<br />
ges von Belang ist (z.B. größere Verpackungen, recycelbares Verpackungsmateri-<br />
al, Rücknahme von Abfall).<br />
Diese Ausrichtung des Vergabewesens auf die Einbeziehung gesamtgesellschaftlicher Zie-<br />
le hat die EU mit ihrem Grünbuch zur Modernisierung des Vergaberechts in der EU vom<br />
27. Januar 2011 bekräftigt:<br />
„Die Behörden können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele von<br />
Europa 2020 leisten, indem sie ihre Kaufkraft zur Beschaffung von Gütern und Dienstlei-<br />
stungen mit höherem „gesellschaftlichem Wert“ einsetzen. Dieser kann sich äußern in<br />
Innovationsförderung, Umweltfreundlichkeit und Bekämpfung des Klimawandels, Verrin-<br />
gerung des Energieverbrauchs, Verbesserung der Beschäftigungslage, des Gesundheits-<br />
wesens und der sozialen Bedingungen sowie der Förderung benachteiligter Gruppen. Eine<br />
starke Nachfrage der Behörden nach „grüneren“, CO2-armen, innovativeren und sozial<br />
verantwortlichen Gütern und Dienstleistungen kann auch Produktions- und Konsumtrends<br />
der nächsten Jahre mitbestimmen“ (EU 2011) 34 .<br />
Seit Oktober 2008 gibt es im Ständigen Forstausschuss der Europäischen Kommission<br />
eine Arbeitsgruppe zur öffentlichen Beschaffung von Holz, die auf Legalität und Nachhal-<br />
tigkeit bei der öffentlichen Holzbeschaffung achtet. Ferner sollen die Möglichkeiten einer<br />
europäischen Harmonisierung sowie die Entwicklung gemeinsamer Richtlinien für die öf-<br />
fentliche Beschaffung und Verwendung von Holzprodukten geprüft werden.<br />
Dass Bauvorhaben der öffentlichen Hand durch die Bevorzugung umweltfreundlicher und<br />
gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe bei Ausschreibung und Vergabe eine Vorreiter-<br />
und Vorbildfunktion für das nachhaltige <strong>Bauen</strong> haben können, ist auch die Auffassung der<br />
Bundesregierung. „Mit einer konsequenten Verfolgung dieser Strategie kann sowohl das<br />
entsprechende Marktsegment umweltfreundlicher Produkte gestärkt werden; gleichzeitig<br />
werden aber auch die Strukturen der Anwendung durch praktische Erfahrungen des<br />
Handwerks bei der Verwendung der Produkte gefördert“ (Deutscher Bundestag 2010).<br />
In einem zunächst auf vier Jahre befristeten Gemeinsamen Erlass vom 17.01.2007 haben<br />
die Bundesministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Bauwesen geregelt,<br />
34 Die Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie nicht zu Lasten<br />
der Effizienz der öffentlichen Beschaffung gehen und den öffentlichen Auftraggebern damit kein unverhältnismäßiger<br />
zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen dürfe oder dass der Wettbewerb dadurch verzerrt<br />
würde (ebenda).