01.03.2013 Aufrufe

Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 2 Potenziale<br />

158<br />

tionsverfahren, um die (un-)sichtbaren Anforderungen an das Produkt oder die<br />

Leistung zu spezifizieren (z.B. Bio-Nahrungsmittel, grüner Strom),<br />

• der Bezugnahme auf Umweltzeichen in der technischen Spezifikation, sofern die<br />

Beweiskraft nicht auf Umweltzeichen allein beschränkt wird,<br />

• der Zulassung von Varianten mit höherer Umweltverträglichkeit,<br />

• der Auswahl der Bieter (z.B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltge-<br />

setze, Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des<br />

Auftrages dadurch beeinflusst wird),<br />

• der Zuschlagserteilung durch Benennung produktbezogener Kriterien, die unmit-<br />

telbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber haben<br />

(z.B. Energieverbrauch, Abgaswerte) oder durch die Berücksichtigung aller Ko-<br />

sten, die während des Lebenszyklus eines Produktes anfallen,<br />

• der Aufnahme zusätzlicher Kriterien (als Nebenbedingung oder bei gleichwertigen<br />

Angeboten) und<br />

• der Vertragsausführung, sofern dies für die Leistung oder Ausführung des Auftra-<br />

ges von Belang ist (z.B. größere Verpackungen, recycelbares Verpackungsmateri-<br />

al, Rücknahme von Abfall).<br />

Diese Ausrichtung des Vergabewesens auf die Einbeziehung gesamtgesellschaftlicher Zie-<br />

le hat die EU mit ihrem Grünbuch zur Modernisierung des Vergaberechts in der EU vom<br />

27. Januar 2011 bekräftigt:<br />

„Die Behörden können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele von<br />

Europa 2020 leisten, indem sie ihre Kaufkraft zur Beschaffung von Gütern und Dienstlei-<br />

stungen mit höherem „gesellschaftlichem Wert“ einsetzen. Dieser kann sich äußern in<br />

Innovationsförderung, Umweltfreundlichkeit und Bekämpfung des Klimawandels, Verrin-<br />

gerung des Energieverbrauchs, Verbesserung der Beschäftigungslage, des Gesundheits-<br />

wesens und der sozialen Bedingungen sowie der Förderung benachteiligter Gruppen. Eine<br />

starke Nachfrage der Behörden nach „grüneren“, CO2-armen, innovativeren und sozial<br />

verantwortlichen Gütern und Dienstleistungen kann auch Produktions- und Konsumtrends<br />

der nächsten Jahre mitbestimmen“ (EU 2011) 34 .<br />

Seit Oktober 2008 gibt es im Ständigen Forstausschuss der Europäischen Kommission<br />

eine Arbeitsgruppe zur öffentlichen Beschaffung von Holz, die auf Legalität und Nachhal-<br />

tigkeit bei der öffentlichen Holzbeschaffung achtet. Ferner sollen die Möglichkeiten einer<br />

europäischen Harmonisierung sowie die Entwicklung gemeinsamer Richtlinien für die öf-<br />

fentliche Beschaffung und Verwendung von Holzprodukten geprüft werden.<br />

Dass Bauvorhaben der öffentlichen Hand durch die Bevorzugung umweltfreundlicher und<br />

gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe bei Ausschreibung und Vergabe eine Vorreiter-<br />

und Vorbildfunktion für das nachhaltige <strong>Bauen</strong> haben können, ist auch die Auffassung der<br />

Bundesregierung. „Mit einer konsequenten Verfolgung dieser Strategie kann sowohl das<br />

entsprechende Marktsegment umweltfreundlicher Produkte gestärkt werden; gleichzeitig<br />

werden aber auch die Strukturen der Anwendung durch praktische Erfahrungen des<br />

Handwerks bei der Verwendung der Produkte gefördert“ (Deutscher Bundestag 2010).<br />

In einem zunächst auf vier Jahre befristeten Gemeinsamen Erlass vom 17.01.2007 haben<br />

die Bundesministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Bauwesen geregelt,<br />

34 Die Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie nicht zu Lasten<br />

der Effizienz der öffentlichen Beschaffung gehen und den öffentlichen Auftraggebern damit kein unverhältnismäßiger<br />

zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen dürfe oder dass der Wettbewerb dadurch verzerrt<br />

würde (ebenda).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!