Nachhaltiges Bauen - Hessen-Umwelttech
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Studie nachhaltiges <strong>Bauen</strong> / Teil 3 Praxis<br />
Empire State Building in New York beteiligt und hatte bereits für den Neubau des 47-<br />
geschossigen Condé-Nast Building in New York, dem ersten sogenannten „grünen“ Büro-<br />
hochhaus der USA, das energetische Optimierungskonzept ausgearbeitet. Bei der Sanie-<br />
rung der Türme gab das RMI nützliche Empfehlungen zur Beleuchtung, zur Wasseraufbe-<br />
reitung und zum Energiekonzept. Im weiteren Prozess hatte das RMI die Aufgabe einer<br />
Qualitätssicherung für die LEED-Dokumentation.<br />
Unterschiedliche Bewertungen bei beiden Zertifizierungssystemen kamen z.B. bei der<br />
Entsorgung von Gipskartonplatten und bei der Bewertung von Schadstoffen in der Innen-<br />
raumluft zum Tragen (vgl. Abschnitt 1.2.1). Aber auch unterschiedliche Gegebenheiten<br />
des Angebotes an Bauprodukten können sich auswirken, z.B. bei der Wahl der Bodenbe-<br />
läge. Für die Zertifizierung nach LEED wird für Teppichböden verlangt, die nach dem La-<br />
bel „green label plus“ zertifiziert sind. Diese Vorgabe erfüllten damals aber in Deutsch-<br />
land nur fünf Produkte 4 - eine Herausforderung für die Beschaffung.<br />
Nicht um die eingebauten Produkte, sondern um das Verfahren selber ging es bei der<br />
Frage der erforderlichen Dokumentation. Bei dem LEED-Verfahren ist der Accredited Pro-<br />
fessionell (LEED AP), der die Unterlagen für die Zertifizierung zusammenstellt, für deren<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit allein verantwortlich. Die Prüfung der Unterlagen wird<br />
dann durch einen fachkundigen von LEED beauftragten Konformitätsprüfer (Reviewer)<br />
vorgenommen. Der LEED AP, der die Unterlagen zusammenstellt und das Projekt beglei-<br />
tet, ist für das Ergebnis unmittelbar verantwortlich; er muss über alle Einzelheiten des<br />
Gebäudes Bescheid wissen und Auskunft geben können.<br />
Schadstoffproblematik bei LEED und DGNB<br />
Für die Zertifizierung sowohl nach DGNB wie LEED ist nachzuweisen, dass die Innen-<br />
raumluft frei von Schadstoffen ist. Nach LEED müssen für jeweils ca. 2.300 m² Nutzflä-<br />
che auch Innenraumluftmessungen durchgeführt werden. Bestimmt werden die enthalte-<br />
nen Anteile an VOC, Formaldehyd, CO, 4-Phenylcyclohexene und Feinstaub. Nach dem<br />
DGNB-Kriterium 6 „Risiken für die lokale Umwelt“ werden dagegen lediglich VOC (max.<br />
500 g/m³) und Formaldehyd gemessen; die Messung ist spätestens vier Wochen nach<br />
Fertigstellung der Nutzflächen durchzuführen; sie darf auch nicht früher erfolgen, damit<br />
alle Luftschadstoffe erfasst werden, die durch die verbauten Materialien emittiert werden.<br />
Es zeigt sich in der Praxis, dass unerwartete Störungen bei der Messung auftreten kön-<br />
nen, die nicht immer leicht zu identifizieren sind. Beispielsweise wurde bei Innenraum-<br />
luftmessungen zweier identisch ausgebauten und ausgestatteten Etagen, zunächst unter-<br />
schiedliche Werte gemessen, die bei einer zweiten Messung keine nennenswerten Abwei-<br />
chungen mehr zeigten.<br />
4 u.a. von Finett; www.finett.de<br />
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