Masterarbeit Hörverstehen - Bifie
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2.3.1 Gesetzeslage - Lehrpläne<br />
Wir wollen in aller Kürze zeigen, wo in den Lehrplänen etwas über Hören/<strong>Hörverstehen</strong> -<br />
meist im Zusammenhang mit Sprechen - zu finden ist, was wir im Zusammenhang mit der<br />
Kompetenz anwenden können.<br />
„Die Hauptschule hat im Sinne des § 2 und des § 15 des Schulorganisationsgesetzes an<br />
der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei<br />
der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten“ (bmukk, 2000). Die<br />
Aufgabe der Hauptschule ist die grundlegende Vermittlung einer Allgemeinbildung innerhalb<br />
von vier Jahren. Die Schüler sollen „je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auf<br />
das Berufsleben“ (bmukk, 2000) vorbereitet werden und sie sollen zum Übertritt in eine<br />
mittlere und höhere Schule befähigt werden. „Lehrpläne sind die gesetzlich verbindliche<br />
Grundlage für die Unterrichtsarbeit“ (Broschüre Gemeinsam lernen, bmukk 2011).<br />
Der aktuelle Hauptschullehrplan wurde am 11. Mai 2000 erstmals im Bundesgesetzblatt<br />
als Verordnung bekanntgegeben (BGB1. II Nr. 134/2000). Die Lehrpläne der AHS und HS<br />
sind bis auf die Leistungsdifferenzierungen gleich. „Der Lehrplan (…) hat Rahmencharakter,<br />
der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von<br />
Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers<br />
(…) ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt“ (Lehrplanservice 1, 1985, S. 7).<br />
Der österreichische Hauptschullehrplan wird unterteilt in<br />
Allgemeines Bildungsziel,<br />
Allgemeine Didaktische Grundsätze,<br />
Schul- und Unterrichtsplanung, Stundentafeln,<br />
Lehrpläne für den Religionsunterricht und<br />
Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände.<br />
Das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze und die Schul- und<br />
Unterrichtsplanung definieren Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der<br />
Umsetzung des Lehrplans. In den Stundentafeln werden die Unterrichtsgegenstände und<br />
deren Stundenausmaß genannt. In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird<br />
die Bildungs- und Lehraufgabe festgelegt (bezogen auf Kern- und Erweiterungsbereich). In<br />
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