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Masterarbeit Hörverstehen - Bifie

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2.3.1 Gesetzeslage - Lehrpläne<br />

Wir wollen in aller Kürze zeigen, wo in den Lehrplänen etwas über Hören/<strong>Hörverstehen</strong> -<br />

meist im Zusammenhang mit Sprechen - zu finden ist, was wir im Zusammenhang mit der<br />

Kompetenz anwenden können.<br />

„Die Hauptschule hat im Sinne des § 2 und des § 15 des Schulorganisationsgesetzes an<br />

der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei<br />

der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten“ (bmukk, 2000). Die<br />

Aufgabe der Hauptschule ist die grundlegende Vermittlung einer Allgemeinbildung innerhalb<br />

von vier Jahren. Die Schüler sollen „je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auf<br />

das Berufsleben“ (bmukk, 2000) vorbereitet werden und sie sollen zum Übertritt in eine<br />

mittlere und höhere Schule befähigt werden. „Lehrpläne sind die gesetzlich verbindliche<br />

Grundlage für die Unterrichtsarbeit“ (Broschüre Gemeinsam lernen, bmukk 2011).<br />

Der aktuelle Hauptschullehrplan wurde am 11. Mai 2000 erstmals im Bundesgesetzblatt<br />

als Verordnung bekanntgegeben (BGB1. II Nr. 134/2000). Die Lehrpläne der AHS und HS<br />

sind bis auf die Leistungsdifferenzierungen gleich. „Der Lehrplan (…) hat Rahmencharakter,<br />

der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von<br />

Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers<br />

(…) ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt“ (Lehrplanservice 1, 1985, S. 7).<br />

Der österreichische Hauptschullehrplan wird unterteilt in<br />

Allgemeines Bildungsziel,<br />

Allgemeine Didaktische Grundsätze,<br />

Schul- und Unterrichtsplanung, Stundentafeln,<br />

Lehrpläne für den Religionsunterricht und<br />

Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände.<br />

Das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze und die Schul- und<br />

Unterrichtsplanung definieren Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der<br />

Umsetzung des Lehrplans. In den Stundentafeln werden die Unterrichtsgegenstände und<br />

deren Stundenausmaß genannt. In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird<br />

die Bildungs- und Lehraufgabe festgelegt (bezogen auf Kern- und Erweiterungsbereich). In<br />

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