Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage
Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,
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erbgutes, mit seinem Festhalten von bestimmter Eigenart des Gotterlebens,
noch ein im Sinne des Schöpfungszieles notwendiger Schöpfungsakt war.
Und darum stellt sich die Frage: Welchen Sinn hat das Vorhandensein dieses
seelischen Rasseerbgutes, welchen Sinn hat die Tatsache, daß der Mensch in
seinem Gotterleben durch Erbwerte nachhaltig beeinflußt werden kann?
Denn Gotterleben war den ersten Menschen auch ohne solches Erbgut
möglich; also war das Erreichen des Schöpfungszieles nicht unbedingt von
einer ererbten Art des Gotterlebens abhängig.
Nun kann man natürlich heranziehen, daß lebenrettende Taten sich als
Erbwerte schon bei der Tierwelt dem Erbgut eingeprägt haben, Taten, die zu
allererst doch auch ohne ein solches Erbgut vollbracht worden sind. Es gibt
kaum eine Tiergattung, die nicht Staunenswertes vollbringt für die
Erhaltung ihres Lebens und ihrer Art, sei es an Taten zur Abwehr von
Feinden oder zur Pflege und zum Schutz ihrer Brut. Um mit der Philosophie
Ludendorffs zu sprechen, handelt es sich bei allen diesen Vorgängen um das
Werk des „Willens, in Erscheinung zu verweilen“; dieser Schöpfungswille
wünscht das in Erscheinung Getretene auch in Erscheinung zu erhalten. Er
bewirkt, daß alle Taten und alles Verhalten, das dazu diente, die
„Erscheinung“ dieser Gattung nicht wieder untergehen zu lassen, als
Erbwerte den kommenden Generationen mitgegeben werden. Da es sich um
das Vererben von Taten eines im Sinne des Schöpfungszieles „vollkommenen“
Selbsterhaltungswillens der unbewußten und unterbewußten
Lebewesen handelte – erst der Selbsterhaltungswille der bewußten Seele ist
„unvollkommen“ –, ergibt sich daraus der Impuls zur Schaffung dieses
Erbgutes ganz eindeutig: der Erbwert muß im Sinne des Schöpfungszieles
bzw. im Sinne der Erreichung des Schöpfungszieles seine Bedeutung haben.
Dies kann für den Bereich der unbewußten und unterbewußten Lebewesen
nur bejaht werden.
Will man diesen Maßstab nun auch an die seelischen Erbwerte des
menschlichen Erbgutes legen, so müßten die Erbwerte zwar auch eine tiefe
Bedeutung im Sinne des Schöpfungszieles haben, aber sie können nicht
ausschließlich nur mehr auf dem Gebiet der bloßen Lebenserhaltung liegen,
schon deshalb nicht, weil sie in der bewußten Seele nicht mehr mit Hilfe
von Zwangstatenketten zu wirken vermögen, also sich keine Beachtung
erzwingen können. Vielmehr vermag der Mensch allein und auf sich gestellt
auch ohne Erbwerte, die auf Überwindung von Gefahren ausgerichtet sind,
und zwar mit Hilfe seiner Vernunft und eines mündlich oder schriftlich ihm
zur Verfügung stehenden Erfahrungsschatzes anderer Menschen die
Gefahren zu meistern. Die seelischen Erbwerte beziehen sich jedoch auf
den eigentlichen Sinn des Menschseins, nämlich auf das Gotterleben.
Die rassenseelischen Erbwerte verdanken gleichfalls dem Willen, in
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