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Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage

Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,

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שדי „Der Mensch welcher beschnitten ist, der ist mit dem Namen

Scháddai, das ist, des Allmächtigen gezeichnet, deswegen haben (die

beiden Brüder) Jacob und Esau um die Erbschaft der zwei Welten

(nämlich dieser und der zukünftigen) miteinander gezankt, wie es der

Rabbi Salomon Jarchi in seiner Auslegung über die Parascha Toledóth

Jizchak (nämlich über Genes. 25.v.22.) ausgelegt hat: dann der Jacob

war in seiner Mutter Leib beschnitten gewesen, wie unsere Weisen,

gesegneter Gedächtniß, es über die Worte (Genes. 25.v.27.) Jacob aber

war ein aufrichtiger Mann, ausgelegt haben, daß er mit dem

Buchstaben י Jod von dem Namen שדי Scháddai, welcher (Buchstabe)

die Beschneidung ist, sei gezeichnet gewesen, und die zukünftige Welt,

welche auch durch das י Jod ist geschaffen worden, habe besitzen

wollen: der Esau aber habe gesagt, es soll weder ich noch du dieselbige

(zukünftige Welt, das ist, das ewige Leben) haben. Deswegen finden wir

allezeit, daß die Abgöttische vor diese ein decret oder Bescheid wieder

die Israeliten haben ergehen lassen, daß sie nicht sollten beschnitten

werden. Warum haben sie aber mehr gegen dieses Gebot, als die andere

Gebot, welche in dem Gesetz stehen, ihre decret ergehen lassen: Die

Ursache ist dasjenige, welches wir gesagt haben, dieweil die

Beschneidung das ewige Leben zu wegen bringet, dann der lebendige

Gott, der unser Teil ist, hat befohlen, unsere lieben Kinder (durch die

Beschneidung) vom Verderben zu erretten, um seines Bundes willen,

welchen er an unserem Fleisch macht: deshalb lassen sie die decret oder

Befehl ergehen, daß sie nicht beschnitten werden sollen, auf das

denselben mit ihnen die Hölle zuteil werde, und wir keinen teil an dem

ewigen Leben haben.“

Welche aber diejenige sein, die die Beschneidung verboten haben,

solches ist in dem Talmudischen Traktat Rosch haschána fol.19.col.1. zu

sehen, allwo gelesen wird, daß das Römische Reich, wodurch die

Christenheit verstanden wird, solches getan habe. Dieweil nun die Juden

glauben, daß sie durch die Beschneidung seelig werden, so pflegen sie auch

ihre Söhnlein, welche vor der Beschneidung sterben, noch zu beschneiden,

wovon in vorgedachtem Ort des Rabbi Bechai fol.26.col.1. kurz auf das

vorhergehende folgendes gelesen wird:

„Deswegen haben alle Israeliten im Gebrauch, daß sie ein Knäblein,

welches stirbt, und die Zeit des Gebots der Beschneidung (nämlich am

achten Tag) nicht erreicht, in dem Grab zu beschneiden pflegen.“

Wir sehen also aus obigem allem, daß der Rabbi Salman Zevi in seinem

Judischen Theriack im vierten Kapitel, numero 5. fol.24.col.1. Abermals mit

der Unwahrheit umgegangen sei, wenn er meldet, daß es keine Schande sei,

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