Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage
Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,
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שדי „Der Mensch welcher beschnitten ist, der ist mit dem Namen
Scháddai, das ist, des Allmächtigen gezeichnet, deswegen haben (die
beiden Brüder) Jacob und Esau um die Erbschaft der zwei Welten
(nämlich dieser und der zukünftigen) miteinander gezankt, wie es der
Rabbi Salomon Jarchi in seiner Auslegung über die Parascha Toledóth
Jizchak (nämlich über Genes. 25.v.22.) ausgelegt hat: dann der Jacob
war in seiner Mutter Leib beschnitten gewesen, wie unsere Weisen,
gesegneter Gedächtniß, es über die Worte (Genes. 25.v.27.) Jacob aber
war ein aufrichtiger Mann, ausgelegt haben, daß er mit dem
Buchstaben י Jod von dem Namen שדי Scháddai, welcher (Buchstabe)
die Beschneidung ist, sei gezeichnet gewesen, und die zukünftige Welt,
welche auch durch das י Jod ist geschaffen worden, habe besitzen
wollen: der Esau aber habe gesagt, es soll weder ich noch du dieselbige
(zukünftige Welt, das ist, das ewige Leben) haben. Deswegen finden wir
allezeit, daß die Abgöttische vor diese ein decret oder Bescheid wieder
die Israeliten haben ergehen lassen, daß sie nicht sollten beschnitten
werden. Warum haben sie aber mehr gegen dieses Gebot, als die andere
Gebot, welche in dem Gesetz stehen, ihre decret ergehen lassen: Die
Ursache ist dasjenige, welches wir gesagt haben, dieweil die
Beschneidung das ewige Leben zu wegen bringet, dann der lebendige
Gott, der unser Teil ist, hat befohlen, unsere lieben Kinder (durch die
Beschneidung) vom Verderben zu erretten, um seines Bundes willen,
welchen er an unserem Fleisch macht: deshalb lassen sie die decret oder
Befehl ergehen, daß sie nicht beschnitten werden sollen, auf das
denselben mit ihnen die Hölle zuteil werde, und wir keinen teil an dem
ewigen Leben haben.“
Welche aber diejenige sein, die die Beschneidung verboten haben,
solches ist in dem Talmudischen Traktat Rosch haschána fol.19.col.1. zu
sehen, allwo gelesen wird, daß das Römische Reich, wodurch die
Christenheit verstanden wird, solches getan habe. Dieweil nun die Juden
glauben, daß sie durch die Beschneidung seelig werden, so pflegen sie auch
ihre Söhnlein, welche vor der Beschneidung sterben, noch zu beschneiden,
wovon in vorgedachtem Ort des Rabbi Bechai fol.26.col.1. kurz auf das
vorhergehende folgendes gelesen wird:
„Deswegen haben alle Israeliten im Gebrauch, daß sie ein Knäblein,
welches stirbt, und die Zeit des Gebots der Beschneidung (nämlich am
achten Tag) nicht erreicht, in dem Grab zu beschneiden pflegen.“
Wir sehen also aus obigem allem, daß der Rabbi Salman Zevi in seinem
Judischen Theriack im vierten Kapitel, numero 5. fol.24.col.1. Abermals mit
der Unwahrheit umgegangen sei, wenn er meldet, daß es keine Schande sei,
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