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Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage

Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,

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Handlung ist ja einfach und klar. Der mit der Marke, dem Zeichen

versehene und damit zum Eigentum der Gottheit erklärte

Kultangehörige steht damit im Schutz seiner Gottheit und ist gegen alle

Angriffe, die von niedrigeren Mächten ausgehen, gefeit 5) . Das heißt und

bedeutet σφραγίς (auch στίγμα) 6) . Ist nun aber die Nennung des Namens

über den Täufling als eine Abschwächung der ursprünglicheren Sitte der

Aufprägung des Gotteszeichens oder des Gottesnamens anzusehen 7) , so

würde damit in der Tat auch begreiflich, wie der Titel σφραγίς an der Taufe

hängen geblieben wäre. Die älteste Quelle, welche uns für diese Benennung

der Taufe ein klares und unbestrittenes Zeugnis gibt, bestätigt uns zugleich

das Recht dieser Kombination. Im Hirten des Hermas heißt es ausdrücklich:

„Bevor nämlich der Mensch den Namen des Sohnes Gottes trägt, ist er

tot; wenn er aber das Siegel empfangen hat, legt er die Sterblichkeit ab

und empfängt das Leben“ (Similit. IX 16, 2). Ganz deutlich tritt hier die

Parallele 8) , Siegel – Name, heraus; die Bezeichnung der Taufe als Siegel

hängt an der Namennennung 9) .

In den Petrusakten (Actus Vercellenses K. 5f. Bonnet I 51, 7) heißt es

nach der Taufe des Theon, dass Gott (nämlich Christus) den Theon seines

Namens für würdig gehalten habe: „O Gott Jesus Christus, in deinem

Laurentius Lydus, Liber de mensibus IV 53: (Im Original nachzulesen, hier aber

vernachlässigt). – Bekanntschaft des alten Testaments mit dem religiösen Brauch: Das

Kainszeichen; Jes. 44, 5; Exod. 13, 9; Lev. 19, 28; Ez. 9, 4-6; (Anm. M.K.: Und natürlich

die Beschneidung in 1. Mos. 17, 10-14). Im neuen Testament: Apk. Zeichen (usw.) des

Tieres: 13, 16-17; 14, 11; 15, 2; Zeichen des Lammes: 14, 1; Jo. 7, 2 ff; 9, 4. – Vgl.

Heitmüller, „Im Namen Jesu“ S. 143, 173 f., 234, 249(1).

5) Mit Recht verweist Dölger auf die prachtvolle Erklärung bei Herodot II, 113: Im Original

nachzulesen, hier aber vernachlässigt.

6) S. d. vorige Anm. und Dölger 46ff.; die στίγματα Ίησού bei Paulus, Ga. 6, 17.

7) Ein kultischer Vorgang, der, religionsgeschichtlich betrachtet, zwischen der Brandmarkung

und der Namennennung liegt, ist die Sitte der Signierung des Täuflings mit dem

Kreuzeszeichen (auch mit Öl oder Wasser vorgenommen). Ältestes Zeugnis, soweit ich

sehe, das έσφράγισεν vor dem Taufakt in Acta Thomae c. 27 (vgl. Dölger S. 96 und für

spätere Zeit 171 ff.) Auch daher könnte der Titel σφραγίς stammen. Doch ist dieser, wie es

scheint, älter als die Taufsitte.

8) Vgl. auch die Parallele: βεβηλούν τό όνομα und είληφότες τήν σφραγίδα καί τεδλακότες

αύτήν καί μή τηρήσαντες ύγιή Simil. VIII 6, 2 f.; ferner die verwandten Wendungen IX 12,

8; 13, 2 f.; 28, 5 (das Siegel empfangen, kennen lernen, nach dem Namen des Sohnes

Gottes genannt werden).

9) Man darf sich durch die auf obigen Satz unmittelbar folgende, erklärende Glosse: ή

σφραγίς ούν τό ύδωρ έστίν nicht täuschen lassen. Das ist keine Worterklärung zu σφραγίς.

Vielmehr will der Satz dem Leser die wie es scheint ungebräuchlichere Bezeichnung

σφραγίς durch die gebräuchlichere ύδωρ deuten. Mit dem Wasser hat das „Siegel“

ursprünglich nichts zu tun. – Unglücklicherweise hat Dölger S. 72 gerade bei diesem Satz

den Ausgangspunkt für seine Überlegungen genommen und kommt infolgedessen mit

seiner sonst so verdienstvollen Untersuchung nicht zum Ziel.

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