Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage
Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,
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Handlung ist ja einfach und klar. Der mit der Marke, dem Zeichen
versehene und damit zum Eigentum der Gottheit erklärte
Kultangehörige steht damit im Schutz seiner Gottheit und ist gegen alle
Angriffe, die von niedrigeren Mächten ausgehen, gefeit 5) . Das heißt und
bedeutet σφραγίς (auch στίγμα) 6) . Ist nun aber die Nennung des Namens
über den Täufling als eine Abschwächung der ursprünglicheren Sitte der
Aufprägung des Gotteszeichens oder des Gottesnamens anzusehen 7) , so
würde damit in der Tat auch begreiflich, wie der Titel σφραγίς an der Taufe
hängen geblieben wäre. Die älteste Quelle, welche uns für diese Benennung
der Taufe ein klares und unbestrittenes Zeugnis gibt, bestätigt uns zugleich
das Recht dieser Kombination. Im Hirten des Hermas heißt es ausdrücklich:
„Bevor nämlich der Mensch den Namen des Sohnes Gottes trägt, ist er
tot; wenn er aber das Siegel empfangen hat, legt er die Sterblichkeit ab
und empfängt das Leben“ (Similit. IX 16, 2). Ganz deutlich tritt hier die
Parallele 8) , Siegel – Name, heraus; die Bezeichnung der Taufe als Siegel
hängt an der Namennennung 9) .
In den Petrusakten (Actus Vercellenses K. 5f. Bonnet I 51, 7) heißt es
nach der Taufe des Theon, dass Gott (nämlich Christus) den Theon seines
Namens für würdig gehalten habe: „O Gott Jesus Christus, in deinem
Laurentius Lydus, Liber de mensibus IV 53: (Im Original nachzulesen, hier aber
vernachlässigt). – Bekanntschaft des alten Testaments mit dem religiösen Brauch: Das
Kainszeichen; Jes. 44, 5; Exod. 13, 9; Lev. 19, 28; Ez. 9, 4-6; (Anm. M.K.: Und natürlich
die Beschneidung in 1. Mos. 17, 10-14). Im neuen Testament: Apk. Zeichen (usw.) des
Tieres: 13, 16-17; 14, 11; 15, 2; Zeichen des Lammes: 14, 1; Jo. 7, 2 ff; 9, 4. – Vgl.
Heitmüller, „Im Namen Jesu“ S. 143, 173 f., 234, 249(1).
5) Mit Recht verweist Dölger auf die prachtvolle Erklärung bei Herodot II, 113: Im Original
nachzulesen, hier aber vernachlässigt.
6) S. d. vorige Anm. und Dölger 46ff.; die στίγματα Ίησού bei Paulus, Ga. 6, 17.
7) Ein kultischer Vorgang, der, religionsgeschichtlich betrachtet, zwischen der Brandmarkung
und der Namennennung liegt, ist die Sitte der Signierung des Täuflings mit dem
Kreuzeszeichen (auch mit Öl oder Wasser vorgenommen). Ältestes Zeugnis, soweit ich
sehe, das έσφράγισεν vor dem Taufakt in Acta Thomae c. 27 (vgl. Dölger S. 96 und für
spätere Zeit 171 ff.) Auch daher könnte der Titel σφραγίς stammen. Doch ist dieser, wie es
scheint, älter als die Taufsitte.
8) Vgl. auch die Parallele: βεβηλούν τό όνομα und είληφότες τήν σφραγίδα καί τεδλακότες
αύτήν καί μή τηρήσαντες ύγιή Simil. VIII 6, 2 f.; ferner die verwandten Wendungen IX 12,
8; 13, 2 f.; 28, 5 (das Siegel empfangen, kennen lernen, nach dem Namen des Sohnes
Gottes genannt werden).
9) Man darf sich durch die auf obigen Satz unmittelbar folgende, erklärende Glosse: ή
σφραγίς ούν τό ύδωρ έστίν nicht täuschen lassen. Das ist keine Worterklärung zu σφραγίς.
Vielmehr will der Satz dem Leser die wie es scheint ungebräuchlichere Bezeichnung
σφραγίς durch die gebräuchlichere ύδωρ deuten. Mit dem Wasser hat das „Siegel“
ursprünglich nichts zu tun. – Unglücklicherweise hat Dölger S. 72 gerade bei diesem Satz
den Ausgangspunkt für seine Überlegungen genommen und kommt infolgedessen mit
seiner sonst so verdienstvollen Untersuchung nicht zum Ziel.
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