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Köpke, Matthias - Vergleich einiger Rassenlehren, 2. Auflage

Matthias Köpke, Koepke, Zollchow, Nordwestuckermark, Esausegen, Esau Segen, Erich Ludendorff, Mathilde Ludendorff, Vergleich einiger Rassenlehren, Rasselehren, Gibt es einen Wertmaßstab für Rassen?, Eine Sammlung von Aufsätzen aus der Gedankenwelt der Ludendorffbewegung, Ludendorff Bewegung,

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Der Rassengedanke bei Mathilde

Ludendorff und Adolf Hitler

Ergänzung meiner Widerlegung der einzelnen Punkte der Anklage

Von Dr. Mathilde Ludendorff

Nachfolgend ein Auszug aus dem „Stenographischer Bericht über das

Spruchkammerverfahren gegen Dr. Mathilde Ludendorff vom 23.11. bis

16.12.1949 [4. und 5. Verhandlungstag], wo Mathilde Ludendorff ihre

Ausführungen zur Rasse darlegt und diese mit der Nationalsozialistischen

Anschauung vergleicht:

„Nur das Dogma, an das Adolf Hitler selbst fest glaubte und das er

zunächst seinen Nationalsozialisten und nach 1933 dem ganzen deutschen

Volke anfzwang, kann und muß die Antwort auf die Frage, was ist

Nationalsozialismus, geben. Dieses Dogma aber lautet:

1. Das deutsche Volk ist der Führer und der Führer ist das

deutsche Volk. Er denkt für es, er ist sein Wille, er hat immer recht.

Ihm zu widerstreben, ja sogar an ihm nur Kritik zu üben, ist

todwürdiges Verbrechen. Unbedingter Gehorsam ihm gegenüber ist

unweigerliches Gebot. Seine Gewaltherrschaft ist unbedingt

notwendig, alle Terrormaßnahmen sind weise Gerechtigkeit.

2. Das deutsche Volk gehört zur arischen und nordischen

Rasse. Diese Rasse ist eine Herrenrasse, die die Aufgabe hat, das

Untermenschentum (die anderen Rassen) zu beherrschen. Jeder

Krieg, auch jeder Angriffskrieg für solches Ziel ist heiliger Kampf

für das ewige Volk. Kritik an den Kriegsabsichten und Methoden

Hitlers zu üben ist todwürdiges Verbrechen.

Aus diesem Dogma Hitlers ergeben sich schon abgrundtiefe Gegensätze

zu meiner Weltanschauung, abgrundtiefe Gegensätze meiner Kampfesweise

zu seinen Absichten und Methoden.

1. Bei Hitler überzeugte Vertretung aller Gewalt- und Terrormaßnahmen

einschließlich qualvoller Kerkerhaft und Mord. Bei mir schärfste

Ablehnung jeder Gewalt- und Terrormaßnahmen, Forderung eines

Rechtsstaates, der die Freiheit des Einzelnen nur um der Pflichten an der

Volksgemeinschaft willen mit einem Mindestmaß von Zwang begrenzt. Ich

habe hierfür schon die Dokumente der Spruchkammer überreicht.

2. Aus Abschnitt 2 des nat. soz. Dogmas ergibt sich als weiterer

Gegensatz: Bei Hitler bedenkenlose Entfesselung von Angriffskriegen, in

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