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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

Wenn aber Beryllus sicherlich ein weit gebräuchlicherer Name als Eryllus gewesen sein<br />

mag, so ist doch ein derartiger Fehler im <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong> nur mit<br />

größter Vorsicht anzunehmen. Immerhin handelt es sich dabei offensichtlich um einen<br />

<strong>Schiedsspruch</strong> mit prominenten Teilnehmern und von höherstehender Qualität. Dass bei<br />

einem solchen <strong>Schiedsspruch</strong> der Name einer Schiedspartei falsch geschrieben und nicht<br />

korrigiert worden sein sollte, ist stark zu bezweifeln. Wenn überhaupt, ist dies am ehesten<br />

dann anzunehmen, wenn die Inschrift von der gegnerischen Partei Histonium in Auftrag<br />

gegeben wurde, der die korrekte Schreibung <strong>des</strong> gegnerischen Vertreters vielleicht nicht<br />

entsprechend am Herzen lag. Wenn also der Beiname Beryllus auch nicht<br />

ausgeschlossen werden kann, so ist im Zweifel doch der inschriftlich festgehaltene Name<br />

Eryllus anzunehmen.<br />

8.4.3.2 Verhältnis zu Tillius Sassius<br />

Von Interesse ist jedenfalls auch das genaue Verhältnis <strong>des</strong> Vertreters Q. Tillius Eryllus<br />

zum Streitherrn Tillius Sassius. Auffällig ist auf den ersten Blick der gemeinsame<br />

Gentilname Tillius, der auf eine über die Vertretung hinausgehende Beziehung der beiden<br />

hindeutet. Bei einem nicht gerade häufigen Namen wie Tillius 516 kann schon die Führung<br />

eines gleichen Gentilnamens kaum ein Zufall sein. 517 Dies wird noch durch den Umstand<br />

verstärkt, dass Tillius Sassius höchstwahrscheinlich auch denselben Vornamen Quintus<br />

führte. 518 Die Führung <strong>des</strong> gleichen Vor- und Gentilnamens könnte einerseits auf eine<br />

echte Verwandtschaft der beiden hindeuten, andererseits aber auch auf den Umstand,<br />

dass Q. Tillius Eryllus ein Freigelassener <strong>des</strong> Tillius Sassius war, wie dies oft<br />

angenommen wird. 519<br />

Dafür spricht vor allem, dass Freigelassene in aller Regel den Vornamen und den<br />

Gentilnamen ihres Freilassers annahmen und ihren bisherigen einzelnen Sklavennamen<br />

als Beiname führten. 520 Ein ehemaliger Sklave <strong>des</strong> Q. Tillius Sassius namens Eryllus<br />

516 Siehe etwa Ronald Syme, Some Arval Brethren, Oxford 1980, 58 f.<br />

517 Siehe etwa John P. Bodel, Epigraphic Evidence, London 2001, 77.<br />

518 Siehe oben Kapitel 8.4.2.<br />

519 Angelo Russi, Teanum Apulum, Rom 1976, 207; Ettore De Ruggiero, Dizionario Epigrafico di<br />

Antichità Romane, Band 1, Neudruck der Auflage 1895, Rom 1961, 615 („Q. Tillius Eryllus, suo<br />

liberto“); Filippo Coarelli/Adriano La Regina, Abruzzo – Molise, Rom 1984, 305; Luigi Murolo,<br />

Vasto, Territorio e città tra antichità e Medioevo, Vasto 1996, 24.<br />

520 Arnold M. Duff, Freedmen in the early Roman Empire, Nachdruck der Auflage von 1928,<br />

Cambridge 1958, 52; Lawrence Keppie, Understanding Roman Inscriptions, Baltimore 1991, 20;<br />

Benet Salway, What‟s in a name? A survey of Roman onomastic practice from c. 700 B.C. to A.D.<br />

700, The Journal of Roman Studies, 84 (1994), 128.<br />

Rainer Lukits 138

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