Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
lateinischen Inschriften nicht sehr gebräuchlich. Im Abkürzungsverzeichnis der<br />
Inschriftensammlung Inscriptiones Latinae Selectae (ILS) ist etwa nur die gegenständliche<br />
Inschrift für diese Abkürzung belegt. 135 In der kaiserzeitlichen Zusammenstellung<br />
juristischer Abkürzungen <strong>des</strong> M. Valerius Probus „De notis iuris“ ist die Abkürzung A.E.<br />
selbst nicht enthalten, dafür jedoch die Abkürzung L.A.E. für lege actum est. 136<br />
Grundsätzlich konnte aber je<strong>des</strong> beliebige Wort abgekürzt werden. 137 Auch ermöglicht<br />
eine Auflösung wie a(ctum) e(sse) erst eine sinnvolle Übersetzung <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Teils der Inschrift. Eine leicht abweichende Alternative dazu wäre eine Auflösung der<br />
Abkürzung als a(rbitratum) e(sse), die an geeigneter Stelle diskutiert werden wird. 138<br />
5.1.8 Zeile 23, quot<br />
Anstelle <strong>des</strong> grammatikalisch richtigen „quot“ in den früheren Ausgaben las Mommsens<br />
Mitarbeiter Dressel „quod“. 139 Tatsächlich ist der letzte Buchstabe <strong>des</strong> Wortes schwer<br />
lesbar. Man vermag jedoch undeutlich im Sinne Dressels ein „D“ zu erkennen. Außerdem<br />
wäre im Falle eines harten „T“ sehr wahrscheinlich die (meist höherliegende) obere<br />
Querhaste zu erkennen, was jedoch nicht der Fall ist (siehe Abb. 13). Die Verwechslung<br />
dieser beiden ähnlich ausgesprochenen Wörter war jedoch häufig und wurde auch schon<br />
von römischen Grammatikern thematisiert. 140<br />
Am Ende der Zeile befindet sich noch etwas Freiraum, an dem vielleicht noch zwei bis<br />
drei Buchstaben Platz gefunden hätten. Möglicherweise liegt dies aber an einer leichten<br />
Beschädigung <strong>des</strong> Inschriftsteines an dieser Stelle.<br />
135 Hermann Dessau, Inscriptiones Latinae Selectae, Band III, Teil II, Berlin 1955, 753.<br />
136 Leopold Wenger, Die Quellen <strong>des</strong> römischen Rechts, Wien 1953, 117; M. Valerius Probus nach<br />
<strong>Heinrich</strong> Keil (Hrsg.), Grammatici Latini, Band 4, Hil<strong>des</strong>heim/New York 1981, 276; Manfred G.<br />
Schmidt, Einführung in die lateinische Epigraphik, Darmstadt 2004, 35.<br />
137 Manfred G. Schmidt, Einführung in die lateinische Epigraphik, Darmstadt 2004, 122.<br />
138 Siehe unten Kapitel 9.3.<br />
139 Theodor Mommsen, in: Theodor Mommsen (Hrsg.), Corpus Inscriptionum Latinarum, Band IX,<br />
Berlin 1883, 264.<br />
140 Emil Seelmann, Die Aussprache <strong>des</strong> Latein nach physiologisch-historischen Grundsätzen,<br />
Heilbronn 1885, 365.<br />
Rainer Lukits 44