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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

leicht erhältlich waren und eine größere Distanz erhebliche Unsicherheit bedeutet hätte,<br />

wird die Entfernung nicht wesentlich von einigen hundert Fuß abgewichen haben.<br />

Die kurze Länge der strittigen Grenze könnte darauf hindeuten, dass es sich um<br />

verhältnismäßig wertvolles Land gehandelt hat. Aus welchen Gründen das strittige Land<br />

aber für die Parteien besondere Bedeutung hatte, kann aufgrund der vorhandenen<br />

Informationen nur gemutmaßt werden. Eine Möglichkeit wäre etwa, dass der Boden für<br />

die Tonproduktion geeignet war. Dies wäre zumin<strong>des</strong>t im Einklang mit dem Ziegelstempel<br />

<strong>des</strong> Tillius Sassius, der auf eine Keramikproduktion hinweist. 1017 Des Weiteren wurde in<br />

der Umgebung der Villa Arcora eine sehr hohe Dichte an antikem Keramikmaterial<br />

festgestellt. 1018 Auch ist für Tongruben (figlinae), die offenbar häufig nur als<br />

Investitionsobjekte betrachtet wurden, ein verhältnismäßig rascher Besitzerwechsel<br />

belegt. 1019 Dies wäre in Übereinstimmung mit dem Umstand, dass beide Grundstücke<br />

zwischen 19 n. Chr. und dem Schiedsverfahren veräußert wurden, der fundus Vellanus<br />

sogar mehrmals. 1020 Die wirtschaftlichen und persönlichen Hintergründe <strong>des</strong><br />

Schiedsstreits können aber leider anhand <strong>des</strong> vorhandenen Materials nur schwer beurteilt<br />

werden.<br />

Mit der Festlegung der Grenze zur Anhöhe <strong>des</strong> äußersten Serranischen Sees endet der<br />

Text <strong>des</strong> ersten Inschriftsteines und somit die erhaltene Inschrift. Möglicherweise folgte<br />

noch die Beschreibung weiterer Grenzpunkte. Angesichts der eher abschließenden<br />

Formulierung und dem naheliegenden Grenzpunkt <strong>des</strong> Felsabhangs ist aber eine<br />

weitergehene Grenzfestlegung eher nicht anzunehmen. Dies mag auch der Grund dafür<br />

sein, warum die letzte Zeile noch auf den unteren Rahmen <strong>des</strong> Inschriftsteins gezwängt<br />

wurde. Dadurch konnte vermutlich die inhaltliche Einheit der Grenzziehung <strong>des</strong> Jahres<br />

19 n. Chr. noch zur Gänze auf einem Stein untergebracht werden.<br />

1017 Siehe oben Kapitel 8.4.2.4.<br />

1018 Graeme Barker (Hrsg.), The Biferno Valley Survey, London u.a. 1995, 3, 35; siehe oben Kapitel<br />

4.2.<br />

1019 Siehe Anna Maria Andermahr, Totus in praediis, Bonn 1998, 110.<br />

1020 Siehe oben Kapitel 9.3.6.2.<br />

Rainer Lukits 268

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