Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
7.3.7 Vertraulichkeit<br />
Heutzutage ist jedenfalls die erhöhte Vertraulichkeit <strong>des</strong> Schiedsverfahrens ein wichtiger<br />
Grund für den Abschluss von Schiedsvereinbarungen. 262 In den Quellen zum römischen<br />
Schiedsrecht wird dieser Umstand jedoch nicht ausdrücklich hervorgehoben. Dass aber<br />
Schiedsverhandlungen nach den Digesten auch in „ländlicher Zurückgezogenheit“ (in<br />
secessibus) durchgeführt werden konnten, 263 während das ordentliche Verfahren in der<br />
Regel öffentlich stattfand, 264 deutet natürlich auf die höhere Vertraulichkeit <strong>des</strong><br />
Schiedsverfahrens hin. Vertraulichkeit in strittigen Angelegenheiten wurde wohl damals<br />
wie heute schon von den Streitparteien geschätzt und war somit ein möglicher Grund,<br />
Schiedsverfahren durchzuführen.<br />
7.3.8 Rolle der Gerichtsmagistrate<br />
7.3.8.1 Im ordentlichen Verfahren<br />
Die Aufgabe <strong>des</strong> Gerichtsmagistrats im ordentlichen Zivilverfahren bestand hauptsächlich<br />
in der Einsetzung <strong>des</strong> Streitverfahrens sowie in der Einleitung und Überwachung der<br />
Vollstreckung. Zur Streiteinsetzung gehörte insbesondere die Zulassung eines<br />
Verfahrens, die Bestimmung der zu entscheidenden Rechtsfrage und die Einsetzung von<br />
Urteilsrichtern zur Durchführung <strong>des</strong> Beweisverfahrens und zur Urteilsfindung. 265<br />
7.3.8.2 Im Schiedsverfahren<br />
Die Einsetzung <strong>des</strong> Schiedsgerichts und die Bestimmung der zu entscheidenden<br />
Rechtsfrage oblagen im privaten Schiedsverfahren hingegen nicht einem<br />
Gerichtsmagistrat, sondern wurden von den Parteien in der Schiedsvereinbarung<br />
262 Siehe etwa Jan Paulsson, International Commercial Arbitrations, in: Ronald Bernstein/<strong>Der</strong>ek<br />
Wood (Hrsg.), Handbook of Arbitration Practice, London 1993, 427; International Court of<br />
Arbitration, Resolving Business Disputes Worldwide, 2. überarbeitete Auflage, Paris 2010, 4;<br />
Michael Kerr, Introduction, in: Ronald Bernstein/<strong>Der</strong>ek Wood (Hrsg.), Handbook of Arbitration<br />
Practice, London 1993, 4.<br />
263 D. 4,8,21,10 nach Okko Behrends u.a. (Hrsg.), Corpus Iuris Civilis - Text und Übersetzung,<br />
Band II, Heidelberg 1995, 444; vgl. Bernhard Matthiass, Die Entwicklung <strong>des</strong> römischen<br />
Schiedsgerichts, in: Festschrift zum fünfzigjährigen Doctorjubiläum von Bernhard Windscheid,<br />
Rostock 1888, 101.<br />
264 Max Kaser/Karl Hackl, Das römische Zivilprozessrecht, 2. Auflage, München 1996, 11; Carl<br />
Weizsäcker, Das Römische Schiedsrichteramt unter Vergleichung mit dem officium judicis,<br />
Tübingen 1879, 86; vgl etwa § 171 öZPO.<br />
265 Siehe etwa Max Kaser/Karl Hackl, Das römische Zivilprozessrecht, 2. Auflage, München 1996,<br />
41 f, 45.<br />
Rainer Lukits 77