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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

beiden Seiten markiert, wurde er von beiden Grundstückseigentümern geteilt. War der<br />

Baum nur ein einer Seite markiert, stand er bereits auf dem Grund eines Grundstückes,<br />

welches der Markierung entgegengesetzt war. 946 Daneben wurden auch Winkel <strong>des</strong><br />

Grenzverlaufes mit bestimmten Zeichen angegeben. 947 Auch diese Form der<br />

Grenzmarkierung wird insbesondere im Zusammenhang mit arcifinischem Land<br />

erwähnt. 948 Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich bei den beiden fraglichen<br />

Landgütern um arcifinisches Land handelte. Dies wird ja schon dadurch nahegelegt, dass<br />

nur ein kleinerer Teil der Umgebung Larinums Spuren einer römischen Landzuweisung<br />

zeigt. 949<br />

Im vorliegenden Fall war die gekennzeichnete Esche (fraxinus notata) im Unterschied zur<br />

vorher genannten Eiche jedenfalls zur Grenzmarkierung genutzt worden. Wie die Esche<br />

markiert wurde, ist uns aus dem <strong>Schiedsspruch</strong> nicht bekannt. Ob die Esche daher genau<br />

an der Grenze stand und einen Winkel <strong>des</strong> Grenzverlaufes anzeigte, wird daher nicht<br />

angegeben. Da Coelius Gallus bei der gekennzeichneten Esche einen Grenzpflock<br />

einschlug, ist jedoch anzunehmen, dass die Esche bereits vorher als Grenzbaum<br />

bestanden hatte. Gallus scheint daher die vorhandenen Markierungen gedeutet und in<br />

Folge die Grenze durch Einschlagen eines Pflockes geklärt zu haben.<br />

9.3.11 E regione, Z. 29, 30<br />

<strong>Der</strong> zweite Pflock wurde ausgehend vom ersten Pflock „e regione“ bei der<br />

gekennzeichneten Esche eingeschlagen (ex eo palo e regione ad fraxinum notatam,<br />

Z. 29). Während der lateinische Ausdruck regio etwa Richtung, Linie oder Grenzlinie<br />

bedeutet, bedeutet die Wendung e regione insbesondere „in gerader Richtung“ bzw.<br />

„gerade gegenüber“. 950 Übersetzt wurde die fragliche Stelle <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s<br />

jeweils nach Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London 2000, 30.30-33;<br />

110.18 (notatae arbores finales).<br />

946 Schriften der römischen Feldmesser nach Brian Campbell, The writings of the Roman land<br />

surveyors, London 2000, 60.20-22; 92.34-37, 110.18-23.<br />

947 Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman<br />

land surveyors, London 2000, 110.23-25.<br />

948 Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman<br />

land surveyors, London 2000, 204.34.<br />

949 Eugenio De Felice, Forma Italiae, Band 36, Larinum, Rom 1994, 31, 161-164; siehe oben<br />

Kapitel 4.5.3.<br />

950 Siehe Peter G. W. Glare (Hrsg.), Oxford Latin Dictionary, Oxford 1994, 1599 mit<br />

Stellennachweisen; Menge-Güthling, Ezyklopädisches Wörterbuch der lateinischen und deutschen<br />

Rainer Lukits 247

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