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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

behandelt wurden. Vor allem in Grenzstreitigkeiten mag wohl die Sanktion <strong>des</strong> Verfalls<br />

der Strafsumme ein geeignetes Mittel gewesen sein, um die einmal festgelegte Grenze<br />

vor diversen Eingriffen der Gegenparteien wirksam zu schützen. Dies könnte auch den<br />

verhältnismäßig hohen Anteil von Grenzstreitigkeiten an den überlieferten<br />

Schiedsverfahren erklären. 288 Im Falle <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s von Campomarino kann auch<br />

insbesondere die größere „Neutralität“ eines Schiedsgerichts 289 eine Rolle gespielt haben.<br />

Eine der Schiedsparteien, Histonium, war selbst eine Stadtgemeinde und die Grundstücke<br />

lagen wohl auf dem Territorium einer anderen Stadtgemeinde, 290 deren Bürger die andere<br />

Schiedspartei, Tillius Sassius, möglicherweise war. Während also Tillius Sassius im<br />

ordentlichen Verfahren vor einem Munizipalmagistrat möglicherweise die Bevorzugung<br />

<strong>des</strong> benachbarten Munizipiums Histonium befürchtete, fürchtete dieses vielleicht<br />

wiederum die Bindung der entsprechenden Stadtgemeinde zu ihrem Grundbesitzer Tillius<br />

Sassius.<br />

288 Siehe Kapitel 7.2.<br />

289 Siehe Kapitel 7.3.11.<br />

290 Siehe Kapitel 4.5.<br />

Rainer Lukits 84

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