Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
schwerlich selbst eine Richtung sein, sodass pars hier wahrscheinlich nur Teil oder Seite<br />
bedeuten kann. Sinisterior wiederum ist die Steigerungsform <strong>des</strong> Adjektivs sinister,<br />
welches grundsätzlich „links“ bedeutet. Die Grenze wurde somit von Gallus hin zur<br />
linkeren Seite einer Örtlichkeit gezogen. Ob es sich dabei um den linkeren Teil <strong>des</strong><br />
angeführten Serranischen Sees oder um die linkere Seite der Anhöhe handelt, ist nicht<br />
klar. Aus der Stellung erst nach der Nennung <strong>des</strong> äußersten Serranischen Sees ist aber<br />
höchstwahrscheinlich dieser gemeint.<br />
Die Steigerungsform von links drückt in diesem Zusammenhang wahrscheinlich eine nur<br />
unscharfe Angabe aus. So ist mit dem „linkeren Teil“ wohl eben nicht das äußerste linke<br />
Ende <strong>des</strong> Sees gemeint, sondern nur annäherungsweise ein Punkt zwischen Mitte und<br />
linkem Ende <strong>des</strong> Sees. Dies spricht maßgeblich gegen eine partitive Verwendung <strong>des</strong><br />
Begriffes ultimus lacus, der bei einem langgestreckten See das äußerste Ende <strong>des</strong> Sees<br />
und nicht nur den „linkeren“ Teil bezeichnen würde, sodass insgesamt eher von mehreren<br />
Serranischen Seen auszugehen ist.<br />
Zusätzlich zeigt die insgesamt nur ungenaue Angabe <strong>des</strong> letzten Grenzpunktes<br />
wiederum, dass die in der Vorentscheidung enthaltene Beschreibung der örtlichen<br />
Gegebenheiten nicht die maßgebliche Bestimmung der Grenzen enthielt. Vielmehr<br />
musste die Grenze maßgeblich durch die eingeschlagenen Pflöcke gekennzeichnet<br />
gewesen sein. Die Beschreibung der natürlichen Gegebenheiten diente daher nicht<br />
unmittelbar der Grenzbestimmung, sondern lediglich der ungefähren Beschreibung, wo<br />
die entscheidenden Grenzpflöcke zu finden waren.<br />
Die verhältnismäßige Ungenauigkeit der Angabe <strong>des</strong> letzten Grenzpunktes zeigt sich<br />
auch darin, dass nur relativ von einer linkeren Seite gesprochen wird, ohne dass die dafür<br />
entscheidende Perspektive angegeben wird.<br />
Nach den Feldmesserschriften <strong>des</strong> Frontinus und <strong>des</strong> Pseudo-Hyginus bezeichnen die<br />
Begriffe rechts und links insbesondere Norden und Süden, da sich die etruskischen<br />
Zeichendeuter nach Westen ausrichteten. Demnach sollte auch der decumanus als<br />
Hauptader einer Kolonie nach Westen ausgerichtet sein. 1004 Somit würde sinisterior pars<br />
also den südlicheren Teil <strong>des</strong> äußersten Serranischen Sees bezeichnen. In der Praxis<br />
scheinen aber alle vier Himmelsrichtungen als Orientierungspunkte anerkannt worden zu<br />
sein. 1005 Die Auguren sahen etwa insbesondere auch nach Süden, sodass links (sinister)<br />
1004 Frontinus und Pseudo-Hyginus, jeweils nach Brian Campbell, The writings of the Roman land<br />
surveyors, London 2000, 8 f; 134 f.; Oswald A. W. Dilke, The Roman land surveyors, Amsterdam<br />
1992, 86.<br />
1005 Oswald A. W. Dilke, The Roman land surveyors, Amsterdam 1992, 86; Brian Campbell, The<br />
writings of the Roman land surveyors, London 2000, 357.<br />
Rainer Lukits 264