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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

Die weniger geometrische Schrift <strong>des</strong> zweiten Schreibers (Z. 26-32) hingegen zeigt<br />

Anklänge an die sogenannte Scriptura actuaria bzw. libraria. 160 Auffällig dabei ist vor allem<br />

die Schreibung <strong>des</strong> Buchstaben „M“ mit oben nicht genau miteinander abschließenden<br />

Schräghasten und die oft etwas gebogenen Hasten der Buchstaben „V“.<br />

5.3 Qualität der Inschrift<br />

<strong>Der</strong> Teil <strong>des</strong> ersten Schreibers (Z. 1-25) wirkt im Wesentlichen sehr gut ausgeführt. Mit<br />

conpromisso und quod finden sich darin nur zwei unwesentliche Fehler, während die<br />

abschließenden „M“ der Zeilen 4, 6, 8 und 14 anscheinend noch nachträglich eingefügt<br />

wurden.<br />

Wie bereits ausgeführt häufen sich jedoch im Bereich <strong>des</strong> zweiten Schreibers (Z. 26-32)<br />

die Rechtschreibfehler und die Schrift wirkt weniger gleichmäßig und gedrängt. 161<br />

Besonders die Notwendigkeit, aufgrund schlechter Einteilung auf den Rahmen schreiben<br />

zu müssen, scheint wenig professionell. Auch insgesamt wirkt natürlich die Verwendung<br />

zweier Schreiber bzw. Schriften störend auf das Schriftbild. Die Gründe für die Korrektur<br />

der letzten Zeilen und den Abfall an Qualität können nur gemutmaßt werden. Das<br />

Ergebnis scheint jedoch eher den repräsentativen Anforderungen eines Privaten als jenen<br />

einer römischen Stadtgemeinde zu genügen, weshalb wohl eher Tillius Sassius als die<br />

Gemeinde Histonium als Auftraggeber der Inschrift in Betracht kommt.<br />

6 Übersetzung der Inschrift<br />

Wie bereits erwähnt, 162 wurde der <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong> bislang noch<br />

nicht in die deutsche Sprache übersetzt, sondern lediglich ins Englische und<br />

Italienische. 163 Die Übersetzung <strong>des</strong> lateinischen Textes ist jedoch zum Teil mit<br />

160 Siehe etwa Manfred G. Schmidt, Einführung in die lateinische Epigraphik, Darmstadt 2004, 21 f.<br />

161 Vgl. Luigi Capogrossi Colognesi, La struttura della proprietà e la formazione dei “iura<br />

praediorum” nell‟età repubblicana, Band 2, Mailand 1976, 206 FN 18 („più rozza”); Vgl. Theodor<br />

Mommsen, in: Theodor Mommsen (Hrsg.), Corpus Inscriptionum Latinarum, Band IX, Berlin 1883,<br />

264 („neglegentior“).<br />

162 Siehe oben Kapitel 2.<br />

163 Napoleone Stelluti, Epigrafi di Larino e della bassa frentania, Band I, Il repertorio, Campobasso<br />

1997, 238 f.; Lorenzo Bartolini Salimbeni, Il Palazzo d‟Avalos in Vasto e i suoi Musei, Vasto 2003,<br />

63; Roebuck <strong>Der</strong>ek/de Loynes de Fumichon, Bruno, Roman Arbitration, Oxford 2004, 182; Rainer<br />

Lukits, The Inscription of Campomarino – private arbitration in Roman times, in: Marianne<br />

Rainer Lukits 50

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